Ärzteschaft

Überarbeitete Gesundheits­untersuchung jetzt Kassenleistung

  • Freitag, 5. April 2019
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Berlin – Gesetzlich Krankenversicherte haben seit Anfang April Anspruch auf die Leis­tungen der neu gestalteten Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene. Der Bewertungs­ausschuss hatte in der vergangenen Woche über die Honorierung beraten und die Ver­gütung des Check-ups angehoben, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt mitteilte.

Demnach wird die reformierte Gesundheitsuntersuchung seit Monatsanfang mit 320 Punkten bewertet (vorher 303 Punkte). Dadurch erhalten Vertragsärzte 34,63 Euro (vorher 32,79 Euro), wenn sie die Leistung abrechnen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Mit der Überarbeitung der Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene liegt ein Fokus der KBV zufolge neuerdings auf der Beratung der Versicherten: Stärker als bisher sollen somit gesundheitliche Risiken erfasst und bewertet werden, um Erkrankungen rechtzeitig vor­beugen zu können. Im Speziellen ist eine stärkere Berücksichtigung von familiären Krebserkrankungen vorgesehen.

Ebenso werden mittels Riskcharts unter Hinzunahme eines vollständigen Lipidprofils kardiovaskuläre Risiken systematisch erfasst, wenn dies aus ärztlicher Sicht angesagt ist. Je nach Ergebnis erfolgt im Anschluss eine Beratung, wie das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung verringert werden kann. Zudem gehört die Überprüfung des Impfstatus jetzt zum Beratungsumfang.

Neu ist darüber hinaus laut KBV auch, dass Versicherte zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 35. Lebensjahr einmalig zum Check-up gehen können. Außerdem wurde mit der Neugestaltung des Check-ups auch das Untersuchungsintervall angepasst. Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben gesetzlich Versicherte nun nur alle drei und nicht mehr wie bisher alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung.

Dies bedeutet beispielsweise, dass gesetzlich Versicherte, die 2019 die Untersuchung wahrnehmen wollen, einen Anspruch darauf haben, wenn die vorherige Gesundheits­untersuchung 2016 (oder früher) stattgefunden hat. Wird in diesem Jahr eine Gesund­heitsuntersuchung durchgeführt, kann der nächste Check-up dann wieder ab dem Jahr 2022 erfolgen. So sieht es die entsprechende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesaus­schusses (G-BA) vor.

may/EB

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