Übergangspflege in Hamburg geregelt

Hamburg – Wer nach einer Krankenhausbehandlung auf Hilfe bei der Versorgung angewiesen ist, kann in Hamburg die neu geschaffene Leistung „Übergangspflege im Krankenhaus“ in Anspruch nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung haben die Krankenkassen in der Hansestadt mit der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft getroffen.
„Versorgungsbedürftige Patientinnen und Patienten können sich dank des neuen Angebots jetzt sicher sein, dass sie nach Abschluss einer stationären Therapie nicht auf sich allein gestellt sind“, sagte Kathrin Herbst, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hamburg. „Es ist gut, dass diese Versorgungslücke jetzt geschlossen ist.“
Die Übergangspflege im Krankenhaus kommt nach einem Beschluss des Bundestags zum einen zum Tragen, wenn Patienten mit festgestelltem Nachsorgebedarf nach abgeschlossener Klinikbehandlung nicht zu Hause von einem Pflegedienst oder von Angehörigen betreut werden können.
Zum anderen besteht ein Anspruch, wenn Patienten nicht zeitnah in eine Rehaeinrichtung aufgenommen werden oder wenn für sie kein Kurzzeitpflegeplatz frei ist.
Die neue Leistung kann für eine Dauer von bis zu zehn Tagen nach einer beendeten Klinikbehandlung in Anspruch genommen werden.
Sie umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, das Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlungen.
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