Vermischtes

Drei-Punkte-Plan für bessere Anschlussversorgung

  • Mittwoch, 4. Mai 2022
/bilderstoeckchen, stock.adobe.com
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Berlin – Patienten können nach einer Behandlung im Krankenhaus nicht immer direkt nach Hause entlassen werden. Doch die Kapazitäten sind knapp. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) hat jetzt einen Drei-Punkte-Plan vorgelegt, um diese Menschen besser zu versorgen.

Der Gesetzgeber hat im vergangenen Jahr die Übergangspflege als einen neuen Leistungsbereich im Kranken­haus geschaffen. Der DEKV begrüßt dies, fordert aber, sie von derzeit vorgesehenen zehn Tagen auf 21 Tage zu verlängern.

„In der Vergangenheit haben die Krankenhäuser Patientinnen und Patienten, die aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen nicht entlassen werden konnten und für die kein Kurzzeitpflegeplatz gefunden werden konnte, weiter betreut“, erläu­terte der DEKV-Vorsitzende Christoph Radbruch.

Da keine medizinische Versorgung mehr notwendig gewesen sei, sei das bei einer Prü­fung durch den medizi­nischen Dienst laut dem Verband als sekundäre Fehlbe­legung beanstandet worden. Das sei mit finanziellen Nachteilen für die Krankenhäuser einhergegangen.

Die Übergangspflege sei ein sinnvoller Ansatz für Verbesserungen – sie sei aber zu kurz bemessen, weil die Kliniken nicht überall innerhalb von zehn Tagen eine gesicherte und adäquate Anschlussversorgung sicher­stellen könnten, hieß es.

Der DEKV fordert zudem, die Vergütung der Übergangspflege an der Kostenstruktur der Krankenhäuser zu orientieren, da die Krankenhäuser nicht mit Pflegeeinrich­tun­gen vergleichbar seien.

„Erbracht werden diese Leistungen durch das Fachpersonal und nach den Quali­täts­maßstäben des Kranken­hauses. Darüber hinaus steht das zur Kurzzeitpflege genutzte Bett nicht zur regulären stationären Versorgung zur Verfügung“, argumentiert der Verband.

Daher fordert der DEKV, dass die durchschnittlichen Kosten für einen Übergangs­pflegefall durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus ermittelt und über ein Zusatzentgelt vergütet werden.

Wichtig ist laut dem DEKV drittens, regional ausreichend Kurzzeitpflegeplätze in Pflegeeinrichtungen zu schaffen, um die Versorgungslücke zwischen stationärer und ambulanter Behandlung zu schließen.

hil

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