Videosprechstunden weiterhin unbegrenzt möglich

Berlin – Ärzte und Psychotherapeuten können auch im dritten Quartal unbegrenzt Videosprechstunden anbieten. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesverband (KBV) und GKV-Spitzenverband geeinigt.
Psychotherapeuten dürfen zudem neben Einzeltherapiesitzungen in Einzelfällen auch Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie) per Video vornehmen.
Das gleiche gilt für die Substitutionsbehandlung: Ärzte können weiterhin bis zu achtmal im Quartal mit opiatabhängigen Patienten eine Videosprechstunde durchführen.
Ebenfalls um ein Quartal verlängert wird die Sonderregelung, nach der genehmigte Leistungen einer Gruppenpsychotherapie in Einzelpsychotherapie umgewandelt werden können, ohne dass hierfür eine gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse oder Begutachtung erfolgen muss.
Nicht verlängert wird hingegen die Sonderregelung zur Telefonkonsultation. Auch die Erstattung der Portokosten für Folgeverordnungen und Überweisungen entfällt ab Juli. Grund dafür sind die sinkenden Infektionszahlen in Deutschland und die damit einhergehenden Lockerungsmaßnahmen.
„Wir wollen, dass die Patienten in die Praxen kommen und dringende Behandlungen, Kontrollen, Impfungen oder Früherkennungsuntersuchungen nicht länger aufschieben“, sagte KBV-Vorstandschef. Andreas Gassen. Eine telefonische Beratung sei selbstverständlich weiterhin möglich – nur nicht mehr in dem Umfang wie in den vergangenen Wochen.
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