Ärzteschaft

Videosprechstunden weiterhin unbegrenzt möglich

  • Freitag, 19. Juni 2020
/picture alliance, Monika Skolimowska
/picture alliance, Monika Skolimowska

Berlin – Ärzte und Psychotherapeuten können auch im dritten Quartal unbegrenzt Video­sprechstunden anbieten. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesverband (KBV) und GKV-Spitzenverband geeinigt.

Psychotherapeuten dürfen zudem neben Einzeltherapiesitzungen in Einzelfällen auch Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen (auch neuropsycho­logische Therapie) per Video vornehmen.

Das gleiche gilt für die Substitutionsbehandlung: Ärzte können weiterhin bis zu achtmal im Quartal mit opiatabhängigen Patienten eine Videosprechstunde durchführen.

Ebenfalls um ein Quartal verlängert wird die Sonderregelung, nach der genehmigte Leis­tungen einer Gruppenpsychotherapie in Einzelpsychotherapie umgewandelt werden könn­en, ohne dass hierfür eine gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse oder Begutachtung erfolgen muss.

Nicht verlängert wird hingegen die Sonderregelung zur Telefonkonsultation. Auch die Erstattung der Portokosten für Folgeverordnungen und Überweisungen entfällt ab Juli. Grund dafür sind die sinkenden Infektionszahlen in Deutschland und die damit einher­gehenden Lockerungsmaßnahmen.

„Wir wollen, dass die Patienten in die Praxen kommen und dringende Behandlungen, Kontrollen, Impfungen oder Früherkennungsuntersuchungen nicht länger aufschieben“, sagte KBV-Vorstandschef. Andreas Gassen. Eine telefonische Beratung sei selbstver­ständlich weiterhin möglich – nur nicht mehr in dem Umfang wie in den vergangenen Wochen.

hil/sb

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