Vermischtes

Umfrage sieht bei Organspende keine Mehrheit für Widerspruchsregelung

  • Montag, 18. März 2019
/Alexander Raths, stock.adobe.com
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Berlin – Eine Widerspruchsregelung, nach der jeder als Spender gilt, der eine Organ­spende nicht ablehnt, bekommt in der Bevölkerung keine Mehrheit. Nur gut jeder Dritte votierte in einer aktuellen Umfrage der Schwenninger Krankenkasse unter 1.068 Bundes­bürgern ab 18 Jahren für eine solche Lösung. Gut 70 Prozent aller Deutschen sind dennoch grundsätzlich bereit, ihre Organe nach dem Tod zu spenden.

Zudem zeigt die Umfrage in der Bevölkerung gravierende Wissensdefizite zum Thema Organspende: Jeder Zweite fühlt sich schlecht informiert über die Themen Organspende und den Hirntod als Voraussetzung für die Organentnahme. Jeder Dritte weiß nicht, wie man zum Organspender werden kann.

„Seit Jahren wird über das Thema diskutiert – aber ganz offensichtlich an der Bevölke­rung vorbei“, sagte Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger Krankenkasse. Die Politik müsse die Menschen stärker mitnehmen in dieser ethisch so wichtigen Debatte, aber auch die Krankenkassen müssten noch besser aufklären, räumte der Kassenchef ein.

Sterben und Tod seien in der Gesellschaft nach wie vor Tabuthemen. Dabei gehe der generelle Wunsch, anderen mit einer Organspende zu helfen, auch mit der Offenheit einher, häufiger im Alltag mit dem Thema konfrontiert zu werden. So stimmen 70 Prozent der Befragten dem Vorschlag zu, regelmäßig von den Behörden nach der Bereitschaft zur Organspende gefragt zu werden, zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalaus­weises.

Vorgeschlagen hatte die Einführung der Widerspruchslösung Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Er votiert gemeinsam mit dem SPD-Politiker Karl Lauterbach dafür, dass jeder als Spender gelten soll, solange er nicht aktiv widerspricht. Eine Abstimmung im Bundestag ist noch vor der Sommerpause geplant.

Zweifler an der Umsetzbarkeit dieses Vorschlags arbeiten an einem anderen fraktions­übergreifenden Gruppenantrag, mit dem die Einrichtung eines zentralen elektronischen Organspenderegisters vorgeschlagen wird. Dort soll jeder Bürger selbst eintragen können, ob er Spender sein will und wenn ja, welche Organe in Frage kommen.

ER

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