Umgang der Ärzte mit IGeL hat sich verbessert
Berlin – Der Umgang der Ärzte mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) hat sich verbessert. Das sagte der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), Peter Pick, heute anlässlich der Vorstellung des IGeL-Monitors in Berlin. Ärzte böten mehr Informationen zu den IGeL-Leistungen an, unterstützten so die Patienten bei der Abwägung der Vor- und Nachteile einer Leistung und ermöglichten ihnen eine freie Entscheidung. Diese Aussage stützte Pick auf die Auswertung der Zuschriften, die der MDS in den vergangenen Jahren von den Nutzern des IGeL-Monitors erhalten hat.
Es gebe aber nach wie vor auch Ärzte, die IGeL als „Lizenz zum Gelddrucken“ sähen und die den Patienten gegenüber entsprechend agierten. Er zitierte aus zwei Zuschriften von Nutzern des IGeL-Monitors. Demnach soll eine Patientin in einer Augenarztpraxis bereits bei der Anmeldung dazu aufgefordert worden sein, eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie eine bestimmte IGeL-Leistung auf eigenes Risiko ablehne. Eine andere Patientin wird Pick zufolge bei jeder gynäkologischen Kontrolluntersuchung gefragt, ob sie IGeL-Leistungen kaufen möchte.
Ein solcher Umgang mit IGeL-Leistungen zeige, dass fragwürdige Marketingmethoden zum Einsatz kämen, zum Beispiel der Einsatz von Arzthelferinnen als IGeL-Manager, und dass unerwünschter Druck auf Patienten aufgebaut werde. „Das ist nicht in Ordnung und muss von den ärztlichen Körperschaften abgestellt werden“, forderte Pick.
MDS: 3 von 41 IGeL-Leistungen sind „tendenziell positiv“
Der MDS betreibt seit fünf Jahren das Internetportal www.igel-monitor.de, über das er Patienten zum Thema IGeL-Leistungen informieren will. Unter anderem bewerten Wissenschaftler im Auftrag des MDS die Sinnhaftigkeit von IGeL-Leistungen auf der Basis von Studienauswertungen. In einem Fazit werden diese Leistungen dann den Bereichen „tendenziell positiv“, „unklar“, „tendenziell negativ“ und „negativ“ zugeordnet. Bei „tendenziell positiv“ ist der zu erwartende Nutzen der Leistung größer als der Schaden, bei „negativ“ ist der Schaden deutlich größer als der Nutzen.
41 IGeL-Leistungen wurden auf diese Weise bislang bewertet. Vier von ihnen wurden mit „negativ“ bewertet, zum Beispiel die durchblutungsfördernde Infusionstherapie bei Hörsturz. 17 wurden mit „tendenziell negativ“ bewertet, zum Beispiel der Lungenfunktionstest. 15 wurden mit „unklar“ bewertet, zum Beispiel die Akupunktur in der Schwangerschaft. Und drei IGeL-Leistungen wurden als „tendenziell positiv“ bewertet, zum Beispiel die Stoßwellenbehandlung bei Fersenschmerzen. Zwei weitere werden zurzeit aktualisiert.
„Mit Früherkennungsuntersuchungen wird oft allzu sorglos umgegangen“
Die Leiterin des Bereichs „Evidenzbasierte Medizin“ beim MDS, Michaele Eikermann, kritisierte vor allem die als IGeL-Leistung angebotenen Früherkennungsuntersuchungen. Mit Früherkennungsuntersuchungen werde „oft allzu sorglos“ umgegangen, meinte sie. In diesem Bereich sei „ein Markt entstanden, der zunehmend größer und uneinheitlicher wird“. Und aufgrund der vielen möglichen Kombinationen der Untersuchungen sei der Nutzen für Patienten immer schwieriger zu bewerten. Als mögliche negative Folge beispielsweise einer Spirometrie nannte sie unnötige Wiederholungsuntersuchungen oder nicht indizierte Behandlungen mit dem Potenzial für unerwünschte Wirkungen.
Insgesamt nutzen etwa 2.000 Menschen den IGeL-Monitor pro Tag. Im Jahr 2012 lag dieser Wert noch bei etwa 1.600 Personen. Das Thema sei nach wie vor sehr relevant, schließt der MDS daraus.
Gassen: Krankenkassen sind scheinheilig
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, kritisierte die Haltung der Krankenkassen zu IGeL-Leistungen. „Die Krankenkassen sind hier scheinheilig unterwegs“, erklärte er. „Einerseits verteufeln sie IGeL-Leistungen, andererseits bieten einige Kassen als Satzungsleistung selber Leistungen aus dem IGeL-Katalog an oder finanzieren bedenkenlos homöopathische Verfahren, für die es überhaupt keinen evidenzbasierten Nachweis gibt.“ Das alles werde aus Beitragsgeldern finanziert.
„Natürlich müssen IGeL-Leistungen dem Patienten so angeboten werden, dass er ausreichend über das Angebot nachdenken kann“, betonte Gassen. Eines dürfe aber nicht vergessen werden: IGeL stellten eine der wenigen Optionen dar, durch die medizinischer Fortschritt und Innovationen in die gesetzliche Krankenversicherung gelangten. Die Stoßwellentherapie beispielsweise werde derzeit im Gemeinsamen Bundesausschuss beraten. Ein anderes Beispiel seien Akupunkturleistungen, die vor einigen Jahren in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden seien.
Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), zufolge stellen IGeL-Leistungen von den Patienten gewünschte unverzichtbare Ergänzung zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar. Diese Leistungen seien angesichts strikter politischer Vorgaben und knapper Mittel begrenzt. Es werde in der Diskussion immer vergessen, dass es eine große Nachfrage nach alternativen Behandlungsmethoden über die Leistungen der GKV hinaus durch die Patienten gebe, sagte er. Darüber hinaus gebe es IGeL, die nicht von der Solidargemeinschaft übernommen und damit von den Patienten selbst bezahlt werden müssten, wie etwa Reisemedizin oder sportmedizinische Untersuchungen.
KBV und Bundesärztekammer bieten eine Broschüre zur Anwendung von IGeL an: „Selbst zahlen? – Ein IGeL-Ratgeber für Ärzte und Patienten“. In Baden-Württemberg gibt es einen IGeL-Kodex, dem sich rund 1.000 Praxen angeschlossen haben.
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