Politik

Umstrittener Hebammenhilfevertrag nachgebessert

  • Montag, 16. März 2026
/dpa, Jan Woitas
/dpa, Jan Woitas

Berlin – Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Hebammenverband (DHV) haben sich auf Änderungen des umstrittenen Hebammenhilfevertrags geeinigt. An dem seit November geltenden Vertrag hatte sich viel Kritik entzündet. Die Beleghebammen sahen sich dadurch finanziell benachteiligt.

Dem DHV zufolge können ambulante Leistungen zur Abklärung im Kreißsaal ab dem 1. April nun wieder in Rechnung gestellt werden. Zwei neue Gebührenpositionen sollen es den Beleghebammen ermöglichen, ungeplante ambulante Betreuungen von Schwangeren im Kreißsaal geltend zu machen. „Damit können wichtige Leistungsbereiche endlich wieder abgerechnet werden, deren Wegfall erhebliche Mindereinnahmen verursacht hatten“, betont der DHV.

Darüber hinaus sollen die bestehenden Regelungen für den 1:1-Zuschlag gelockert werden. Für Beleghebammen wird den DHV-Angaben zufolge der Zuschlag für eine 1:1-Betreuung künftig auch dann gewährt, wenn es einen einmaligen Hebammenwechsel gibt – zum Beispiel durch Schichtende oder bei Geburten, bei denen die Gebärende kürzer als zwei Stunden vor der Geburt im Kreißsaal erscheint. Diese dringende Anpassung, die der Arbeitsrealität der Hebammen Rechnung trägt, mache den Zuschlag in mehr Fällen abrechenbar, hieß es.

Abgebaut werden sollen bürokratische Hürden. So soll eine Quittierungspflicht für die telefonische Kurzberatung entfallen. Die Versichertenbestätigungen wurden darüber hinaus redaktionell leicht verändert, um Fehler, die zu Rechnungskürzungen führen können, zu reduzieren.

DHV-Präsidentin Annika Wanierke betonte, das Ergebnis sei „das Maximum“ dessen gewesen, was derzeit in Bezug auf konkrete Änderungen am laufenden Vertrag möglich gewesen sei. „Klar ist aber auch: Es ist nicht viel mehr als ein Trostpflaster“, sagte sie. Die Änderungen hätten „das Potenzial, die finanziellen Einbußen zu minimieren oder knapp auszugleichen“. Man wolle die Entwicklung sehr genau im Auge behalten.

Wanierke kündigte an, dass man sich nun auf den nächsten Hebammenhilfevertrag konzentrieren werde, der zum 1. Januar 2028 in Kraft treten könnte. „Der neue Vertrag muss endlich auskömmlich und fair für alle ausgestaltet sein – auch für Beleghebammen“, sagte sie.

Dafür müssten sich die Rahmenbedingungen der Selbstverwaltung der Hebammen dahingehend ändern, dass Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband auf Augenhöhe stattfinden könnten. Dazu brauche es weiterhin Unterstützung seitens der Politik.

Der Hebammenhilfevertrag regelt die Bedingungen und Vergütungshöhen, mit denen freiberuflich tätigen Hebammen ihre erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen können. Der neue Hebammenhilfevertrag wurde im April 2025 von einer Schiedsstelle festgelegt.

EB

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