Politik

Bund plant keine neuen Maßnahmen zur Gesundheit rund um die Geburt

  • Mittwoch, 28. Januar 2026
/Marco, stock.adobe.com
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Berlin – Die Bundesregierung plant derzeit keine neuen Maßnahmen zur Geburtsmedizin in Deutschland, insbesondere kein nationales Geburtenregister und keine gesetzlichen Vorgaben zu Hebammenuntergrenzen für Kreißsäle. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Grünen im Bundestag hervor. Die Antwort liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor. 

„Dass die Bundesregierung die Umsetzung des Gesundheitsziels ,Gesundheit rund um die Geburt’ – an dessen Erarbeitung auch die gynäkologischen Fachverbände maßgeblich beteiligt waren – bislang nicht konsequent vorantreibt, ist enttäuschend und wird den Erfordernissen einer nachhaltigen Stärkung der Geburtshilfe nicht gerecht“, sagte die Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) dem Deutschen Ärzteblatt.

Die Fragesteller weisen in der Kleinen Anfrage daraufhin, dass nach Darstellung der „HebammenStudie 2025“ der Zukunftsstiftung jede zweite Hebamme über einen Berufsausstieg nachdenkt, was vor allem auf hohe Arbeitsbelastungen, bürokratischen Aufwand und Personalmangel zurückgeführt wird.

„Es besteht dringender Handlungsbedarf, um eine gute interprofessionelle Geburtshilfe in Deutschland abzusichern. Hierfür muss die Umsetzung des Nationalen Gesundheitsziels ‚Gesundheit rund um die Geburt‘ priorisiert werden“, so die Fragesteller.

Zwar beschreibt die Bundesregierung die Probleme in der Geburtshilfe laut Kappert-Gonther „erstaunlich präzise“ – vom Hebammenmangel bis zu gravierenden Versorgungslücken bei Frauen mit geringem Einkommen oder Sprachbarrieren, doch aus der klaren Analyse folge kein Handeln.

„Wer den Handlungsbedarf erkennt, aber untätig bleibt, nimmt eine mangelhafte Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt bewusst in Kauf“, so die Kappert-Gonther. 

Eine deutliche Unterversorgung besteht aus Sicht der Grünen auch bei der Behandlung peripartaler Depressionen. „Umso problematischer ist, dass es in Deutschland nach wie vor weder eine systematische Früherkennung noch eine bedarfsgerechte therapeutische Versorgung gibt“, so Kappert-Gonther.

Sie betonte, wenn die Bundesregierung den Versorgungsbedarf nicht einmal valide erfasse und auf verbindliche Instrumente wie ein Screening verzichte, sei „das ein deutliches Versäumnis in Prävention und früher Hilfe“.

Kappert-Gonther bezieht sich damit auf die Aussage „Der Bundesregierung liegen keine Informationen über den Bedarf an stationären Therapieplätzen in Mutter-Kind-Einrichtungen zur Behandlung postpartaler psychischer Erkrankungen vor“, in der Antwort.

Auch bei der Frage „Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es zunehmend schwieriger wird, Ärztinnen und Ärzte für leitende Positionen in der stationären Geburtshilfe zu finden, welche Ursachen sind ihr dafür bekannt und sind Maßnahmen zur Gewinnung von Führungskräften geplant?“ müssen die Antwortenden passen. „Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor“, heißt es in der Entgegnung.

hil

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