Ausland

Umstrittenes schärferes Abtreibungsrecht in Guatemala gestoppt

  • Mittwoch, 16. März 2022
Vor dem Parlamentsgebäude in Guatemala-Stadt protestieren Frauen gegen das harte Abtreibungsgesetz. /picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Moises Castillo
Vor dem Parlamentsgebäude in Guatemala-Stadt protestieren Frauen gegen das harte Abtreibungsgesetz. /picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Moises Castillo

Guatemala-Stadt – Das umstrittene neue Abtreibungsrecht in Guatemala, das unter anderem drastische Strafen bei Schwangerschaftsabbrüchen vorsah, ist gestoppt. Das Parlament gab gestern bekannt, dass das Gesetzgebungsverfahren ausgesetzt werde.

Zuvor hatte Präsident Alejandro Giammattei mit seinem Veto gegen das vom Parlament bereits verab­schiedete Gesetz gedroht, das auch ein Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe vorsah.

Das „Gesetz zum Schutz des Lebens und der Familie“ war ausgerechnet am Internationalen Frauentag vom Parlament, das von den Konservativen von Präsident Giammattei beherrscht wird, beschlossen wor­den.

Es sah unter anderem eine deutliche Erhöhung der Haftstrafen für Abtreibungen vor. Demnach sollen Frauen, die „die Abtreibung verursachen, oder einwilligen, dass eine andere Person sie verursacht“, für zehn Jahre ins Gefängnis geschickt werden Derzeit liegt die Haftstrafe bei drei Jahren.

Präsident Giammattei hatte die Abgeordneten in der vergangenen Woche aufgefordert, das Gesetz zu­rück­zuziehen. Dieses verstoße sowohl gegen die Verfassung des Landes als auch gegen internationale Konventionen. Sollte es trotzdem zur Unterzeichnung auf seinem Tisch landen, werde er sein Veto ein­legen, kündigte er an.

Die Gesetzgebung in Guatemala zu Schwangerschaftsabbrüchen ist bereits ohne das neue Gesetz äu­ßerst restriktiv. Abbrüche sind nur erlaubt, wenn das Leben der Frau durch die Schwangerschaft gefähr­det ist. Selbst bei einer Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung ist der Abbruch also verboten.

Durch das Gesetz sollte zudem das Bürgerliche Gesetzbuch des Landes dahingehend reformiert werden, dass „die Ehe zwischen Personen des gleichen Geschlechts ausdrücklich verboten“ ist. Ferner sollte staatlichen und privaten Bildungseinrichtungen untersagt werden, an Kinder und Jugendliche Lehrin­halte zu vermitteln, die „deren bei Geburt gegebene sexuelle Identität auf andere Wege lenken“.

afp

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