Politik

Umwelthilfe scheitert mit Klage, Diesel mit Abschaltautomatik stillzulegen

  • Mittwoch, 24. Januar 2018
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Düsseldorf – Die Straßenverkehrsämter müssen die vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel laut Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts nicht stilllegen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) habe in dieser Frage kein Klagerecht, befand das Gericht heute wie zuvor schon das Verwaltungsgericht Schleswig. „Der Bundestag hat sich dagegen ent­schie­den und wir haben das zu respektieren“, sagte Richter Martin Stuttmann (Az.: 6 K 12341/17).

Aber auch inhaltlich wäre die Klage gescheitert, gab das Gericht bekannt. Die Zulassung der VW-Dieselmodelle sei trotz Abschaltautomatik rechtmäßig. Die vom Kraftfahrtbundesamt angeordnete Nachrüstung durch ein Softwareupdate sei nicht zu beanstanden. „Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn die Nachrüstung nicht erfolgt.“

Umwelthilfe will Entscheidung anfechten

Für die Deutsche Umwelthilfe kündigte deren Geschäftsführer Jürgen Resch an, die Entscheidung anzufechten. „Das Urteil ist enttäuschend, aber wir sind uns absolut sicher, dass es keinen Bestand haben wird“, sagte er. Die Umweltschützer hatten die Kfz-Zulassungsstellen der Städte aufgefordert, den Autos mit Abgas-Schummel­software den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Weitere beklagte Städte sind laut DUH Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden.

„Seit drei Jahren versagen die Aufsichtsbehörden. In Deutschland ist trotz des größten Umweltskandals der Nachkriegszeit nach unserem Wissen noch kein einziges Auto stillgelegt und kein Euro Strafe gegen die Hersteller verhängt worden“, kritisierte Resch. Die Umweltschützer beriefen sich in der Verhandlung auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, der den Umweltverbänden für öffentliche Güter wie Wasser und Luft ein Klagerecht zugestehe.

Über eine ältere Klage des Verbands wird das Bundesverwaltungsgericht im Februar entscheiden. Darin verlangt die DUH Fahrverbote für Diesel in Städten mit einer Stickstoffdioxidbelastung über dem Grenzwert. Die Stadt Düsseldorf war vom dortigen Verwaltungsgericht verpflichtet worden, mehr für saubere Luft in der Landeshauptstadt zu tun – notfalls mit Fahrverboten für Diesel­autos. Jährlich stürben rund 13.000 Menschen an den Folgen des Diesel­abgasgiftes Stickstoffdioxid, so die DUH.

Das Düsseldorfer Gericht habe heute die bisherige Praxis bestätigt, teilte der Deutsche Städtetag mit. „Autofahrer eines Diesel-Pkws mit Schummelsoftware müssen ihr Fahrzeug in den Werkstätten nachrüsten lassen.“ Gegen säumige Autofahrer werde ein Mahnverfahren durch das Kraftfahrtbundesamt eingeleitet.

„Wer dennoch nicht nachrüsten lässt, dessen Fahrzeug kann stillgelegt werden und erhält spätestens beim nächsten TÜV keine Plakette mehr“, erklärte der Städtetag. Das löse allerdings nicht das Problem der Stickoxidbelastung durch Dieselautos. Die Automobilindustrie sei in der Pflicht, Diesel sauberer zu machen. Vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig war die DUH im Dezember mit Klagen gegen das Kraftfahrtbundesamt gescheitert.

dpa

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