Dieselfahrverbote: Bundesverwaltungsgericht verhandelt Anfang 2018

Leipzig/Düsseldorf – Ein Düsseldorfer Gerichtsurteil zu möglichen Fahrverboten für Dieselautos soll Anfang 2018 vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kommen. Das Verfahren werde voraussichtlich im ersten Quartal kommenden Jahres zur mündlichen Verhandlung bestimmt, teilte das Bundesverwaltungsgericht heute mit.
Wegen überhöhter NO2-Werte hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf im September 2016 bei jetziger Rechtslage örtliche Fahrverbote für Diesel-Autos angeregt. Dafür könne das Verkehrschild „Verbot für Kraftwagen“ mit einem Zusatzzeichen für Diesel ergänzt werden, meinte das Gericht.
Die Bezirksregierung wurde verurteilt, den Luftreinhalteplan für Düsseldorf nachzubessern. Klägerin war die Deutsche Umwelthilfe. Beide Seiten einigten sich dann, den Fall höchstrichterlich zu klären. In Düsseldorf werden an mehreren Messstellen die Stickstoffdioxid-Grenzwerte überschritten.
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