Unabhängige Patientenberatung wirft Krankenkassen Täuschung der Versicherten bei Widerspruchsverfahren vor

Berlin – Kranken- und Pflegekassen fordern Patienten immer häufiger auf, ihren Widerspruch zurückzunehmen oder sie teilen mit, dass ein Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg hat. Darauf hat die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hingewiesen. Sie wirft den Kassen vor, die Unwissenheit der Versicherten auszunutzen. „Wer vorschnell einer Rücknahme des Widerspruchs zustimmt, verzichtet auf den vorgesehenen Rechtsweg“, teilte die UPD mit. Man beobachte die Kommunikation der Kranken- und Pflegekassen mit ihren Versicherten mit „zunehmender Sorge“.
„Insbesondere bei Zwischeninformationen für Versicherte sehen wir zunehmend Schreiben, die wie echte Entscheidungen wirken oder die Versicherten zu einer Rückmeldung auffordern, obwohl es dazu überhaupt keinen Grund gibt“, erklärt UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede. Häufig verfassten die Kassen die Briefe in einer vereinfachten Behördensprache. Was auf den ersten Blick leicht verständlich daherkomme, verschleiere oft die Möglichkeit, die Klärung im Widerspruchsverfahren abzuwarten – ein solches stehe aber jedem Versicherten zu.
Wer seine Rechte nicht kennt oder die Rücknahmeaufforderung der Kasse mit dem echten Widerspruchsentscheid verwechselt, fühlt sich schnell gedrängt, auf die weitere Überprüfung der Ansprüche zu verzichten, erklärte die UPD. Dabei seien Zwischeninformationen dieser Art nach Auffassung des Bundesversicherungsamtes (BVA) unzulässig. „Viele Ratsuchende schildern, dass sie von Mitarbeitern der Kranken- und Pflegekassen sogar telefonisch kontaktiert und zur Rücknahme des Widerspruchs aufgefordert wurden“, heißt es von der UPD.
In einem aktuellen Sonderbericht hatte das BVA die Krankenkassen kritisiert und in einem Rundschreiben ermahnt, sich an die Bestimmungen zu halten. Krankenkassen sind zur korrekten Auskunft und Information der Versicherten verpflichtet. Sie dürfen Unsicherheiten der Versicherten über den Verwaltungsrechtsweg nicht zu ihrem Vorteil ausnutzen. „Verharmlosende Schreiben, die die Versicherten nicht eindeutig über ihre Rechte informieren und nach dem Eindruck der Ratsuchenden stattdessen häufig Lösungen anbieten, die für die Kassen günstiger sind, stehen nicht im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben“, sagt UPD-Geschäftsführer Krumwiede.
Die verwirrende Kommunikation vieler Kassen macht sich laut UPD auch in der Beratung bemerkbar. Rund 44.000-mal erläuterten die Berater Ratsuchenden im vergangenen Jahr ihre Rechte. Zum Vergleich: 2016 waren es noch 27.000 Beratungen. Vor allem Ratsuchende, die ohne echten Anlass verwirrende Schreiben ihrer Krankenkasse erhalten, sollten stutzig werden, rät die UPD.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: