Unikliniken: Klage auf Umsetzung der elektronischen Arbeitszeiterfassung

Berlin – Der Marburger Bund (MB) hat beim Arbeitsgericht Berlin eine sogenannte Einwirkungsklage gegen die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) eingereicht.
Hintergrund ist die aus Sicht der Ärztegewerkschaft unzureichende Umsetzung der im Tarifvertrag für Ärzte an landeseigenen Universitätskliniken (TV-Ärzte) gemeinsam festgelegten Regelung zur lückenlosen elektronischen Arbeitszeiterfassung.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt im TV-Ärzte die Vorschrift, dass die Arbeitszeiten der Ärzte durch elektronische Verfahren so zu erfassen sind, dass die gesamte Anwesenheit am Arbeitsplatz dokumentiert wird.
Dabei gilt die gesamte Anwesenheit abzüglich der tatsächlich gewährten Pausen als Arbeitszeit. Bereits zuvor war im Tarifvertrag eine Regelung zur elektronischen Arbeitszeiterfassung enthalten. Diese ließ jedoch auch andere Formen der Erfassung „mit gleicher Genauigkeit“ zu.
In der Praxis hat dies nach Angaben des Marburger Bundes dazu geführt, dass die meisten Universitätskliniken keine echte elektronische Zeiterfassung nach dem Stechuhrprinzip eingeführt haben. „Stattdessen erfolgte die Dokumentation häufig auf unzuverlässigere Weise, was manipulationsanfällige und intransparente Verfahren begünstigte“, so die Gewerkschaft.
Sie verweist darauf, dass mit der Neuregelung im TV-Ärzte „eindeutig klargestellt“ sei, dass die Arbeitszeit ausschließlich elektronisch zu erfassen ist. „Praktiken, bei denen lediglich die im Dienstplan hinterlegte Arbeitszeit als geleistet anerkannt wird, sind damit tarifvertragswidrig“, so der MB. Gleiches gelte für die Erfassung auf der Grundlage manueller Aufzeichnungen.
Aus Sicht des MB sind die Universitätskliniken verpflichtet, elektronische Verfahren einzurichten, mit denen Beginn und Ende der Anwesenheitszeit am Arbeitsplatz dokumentiert werden. Pausen dürfen demnach nur dann abgezogen werden, wenn sie tatsächlich gewährt wurden.
„Nach Auffassung des Marburger Bundes wird diese tarifvertragliche Verpflichtung an vielen Unikliniken nicht oder nur unzureichend erfüllt“, begründet der MB. Das stelle einen „klaren Vertragsverstoß dar“. Mit der Einwirkungsklage will der Marburger Bund erreichen, dass die TdL ihren Mitgliedern verbindlich vorgibt, die tariflich vereinbarte Arbeitszeiterfassung umzusetzen.
„Wir können es als Gewerkschaft nicht zulassen, dass offener Rechtsbruch zur Regel wird. Verträge sind einzuhalten“, sagte die 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Susanne Johna. Vereinbarungen, die am Verhandlungstisch getroffen worden seien, müssten umgesetzt werden.
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