Union für neue Gebührenordnungen der Ärzte und Zahnärzte

Berlin – Die Unionsfraktion hat den Bundestag aufgefordert die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte zu überarbeiten.
Die aktuell gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stamme im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und sei 1996 lediglich teilnovelliert worden. Auch die im Wesentlichen aus dem Jahr 1987 stammende Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die 2011 überarbeitet wurde, sei nicht mehr zeitgemäß.
„Die alten Gebührenordnungsziffern bilden weder Leistungsinhalt und -umfang noch den damit verbundenen Aufwand adäquat ab“, heißt es in einem entsprechenden Fraktionsantrag. Deshalb müsse die Bundesregierung unverzüglich eine Novelle der GOÄ und GOZ in Form einer Rechtsverordnung auf den Weg bringen.
Damit unterstützt die Unionsfraktion die auf dem 127. Deutschen Ärztetag im Mai 2023 erneuerte Forderung der Bundesärztekammer (BÄK) nach einer GOÄ-Novelle.
Zudem plädierte die Unionsfraktion dafür, betroffene Akteure wie etwa BÄK, Bundeszahnärztekammer, PKV-Verband sowie Beihilfevertreter in die Überarbeitung der Gebührenordnungen einzubeziehen sowie bereits geleistete Vorarbeiten maßgeblich zu berücksichtigen.
Darüber hinaus solle die Bundesregierung einen Mechanismus etablieren, der mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung eine regelmäßige Anpassung beider Gebührenordnungen ermöglicht.
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