Politik

Gebührenordnung für Ärzte soll „Beschäftigungs­korridor“ betreten

  • Dienstag, 9. Januar 2024
/Maybaum
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Berlin – Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) soll in diesem Jahr noch einmal auf die politische Agenda ge­setzt werden. Das versprach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute nach einem Krisen­gipfel zur ambulanten Versorgung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Er habe zugesagt, dass man an das Thema vorurteilsfrei herangehen werde, sagte der Minister heute vor der Presse. Man werde die Novelle der GOÄ in der Ampelkoalition zwischen SPD, Grünen und FDP besprechen.

Lauerbach betonte, die Ampel funktioniere im Bereich der Gesundheitsversorgung sehr gut. Daher gebe es auch den „Vertrauensraum“, um so viele Gesetze machen zu können und auch Punkte anzusprechen, die „nicht im Ko­alitionsvertrag“ vorgesehen seien. „Das trauen wir uns zu. Diese Gespräche werden im Beschäftigungskorridor vertraulich geführt“, erklärte Lauterbach.

Zuletzt hatte Lauterbach der Novellierung der GOÄ bereits mehrfach eine Absage erteilt. Das Vorhaben ist nicht im Koalitionsvertrag verankert. Darauf wies der Minister auch heute wieder hin.

Auf Wunsch eines der kleineren Koalitionspartner solle das Verhältnis zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) in dieser Legislaturperiode nicht angetastet werden, sagte Lauterbach. Wolle man an die GOÄ herangehen, müsste man sich über diese Passage im Koalitionsvertrag noch einmal unterhalten.

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, der bei dem Krisengipfel heute im Ministerium zugegen war, stellte erneut klar, in Sachen GOÄ nicht locker zu lassen. Auch wenn der Koalitionsvertrag fest­stelle, dass das Verhältnis zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung nicht tangiert werden solle, meine er aber, dass eine neue Gebührenordnung für die Privatversicherten „sinnvoll und vernünftig ist“.

Reinhardt betonte, die derzeitige GOÄ sei seit 1982 inhaltlich nicht mehr erneuert worden. Sie sei eigentlich in dieser Form nicht mehr richtig anwendbar. „Wir haben lange darauf hingewiesen, dass wir im Sinne von Rechts­sicherheit, aber auch Verbraucherschutz und Transparenz für die Patienten, die auf diese Form der Gebühren­ordnung angewiesen sind, etwas tun müssen“, betonte er.

Auf die Preise haben sich BÄK und der Verand der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) weitgehend verständigt. Das Regelwerk liegt seitdem im BMG. Es müsste dazu eine neue Verordnung erstellt. Dem steht bisher der Koalitionsvertrag entgegen.

Im März des vergangenen Jahres hatte die BÄK den Ärzten daher empfohlen, die Honorierung ihrer privatärzt­lich erbrachten Leistungen mithilfe von Steige­rungsfaktoren und individuellen Honorarvereinbarungen an den aktuellen Stand der medizinischen Entwick­lung anzupassen.

may

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