Union mahnt „gegenseitiges Verständnis“ bei Preisfindung für neue Arzneimittel an

Berlin – Die Gesundheitspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordern Krankenkassen und Pharmafirmen dazu auf, bei der Preisfindung für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen besser zusammenzuarbeiten. „Die teilweise frontal-konfrontative Gegenüberstellung der jeweiligen Interessen sollte einem partnerschaftlichen gegenseitigen Verständnis weichen, um im Interesse der Beitragszahler unangemessen hohe Preise zu vermeiden und im Interesse der Patienten gleichzeitig echte Innovationen zu befördern“, heißt es in der überarbeiteten Fassung eines Positionspapiers der Arbeitsgruppe (AG) Gesundheit, das die Unionspolitiker bereits im Januar dieses Jahres vorgelegt hatten.
Sollten die Partner die ihnen gegebenen Spielräume jedoch nicht nutzen können oder wollen, seien zu einem späteren Zeitpunkt gesetzliche Maßnahmen zu diskutieren, so die AG Gesundheit, denen der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn, vorsteht.
Pharmaverbände und GKV-Spitzenverband hatten sich zuvor lange über die Rahmenbedingungen gestritten, nach denen die im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführte frühe Nutzenbewertung zu gestalten sei. Strittig blieb bis zum Schluss, welche europäischen Referenzländer bei den Preisverhandlungen herangezogen werden sollen. Die gemeinsame Schiedsstelle hat Anfang März entschieden und eine Auswahl von 15 Staaten als Referenzländer festgelegt.
Die AG Gesundheit erklärt dazu, bei dieser Lösung sei noch einmal kritisch zu prüfen, inwiefern die Gewichtung von Kaufkraft und die jeweiligen Umsätze in den einzelnen Ländern bei den Verhandlungen auch gesetzlich vorgegeben werden müssten.
Weiterhin bekräftigen Spahn und seine Kollegen ihre bereits im Januar aufgestellte Forderung, die in den Direktverhandlungen ausgehandelten Rabatte geheim zu halten: „Eine Veröffentlichung ist grundsätzlich nicht notwendig für die Preisverhandlungen. Darüber hinaus besteht in vertraulichen Verhandlungen mehr Spielraum für Rabattgewährung.“
Für die Hersteller sei es mit Blick auf den europäischen Markt wichtig, dass der verhandelte Erstattungspreis nicht in öffentlich zugänglichen Listen geführt sei. Weil die Unionspolitiker damit eine Forderung der Arzneimittelhersteller aufgriffen, wurde ihnen vorgeworfen, vor der Pharmalobby eingeknickt zu sein.
Ebenfalls fordern die Unionspolitiker weiterhin, dass auch die bereits zugelassenen Arzneimittel einer Nutzenbewertung unterzogen werden sollen: „Wenn ein neues Arzneimittel bewertet werden soll, zu dessen Wirkstoffklasse es bereits einen Bestandsmarkt gibt, sollte der Bestandsmarkt in die Nutzenbewertung einbezogen werden.“
Die Änderungen an den AMNOG-Regelungen will die AG Gesundheit in der anstehenden Novelle des Arzneimittegesetzes umsetzen.
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