Union setzt sich für neue Regeln beim Praktischen Jahr ein

Berlin – Die Unionsfraktion im Bundestag setzt sich in einem Antrag für neue Regeln für das Praktische Jahr (PJ) des Medizinstudiums ein. Medizinstudierende im PJ („PJler“) trügen wesentlich zum Gelingen der Patientenversorgung bei. Sie unterstützten den Klinikablauf als günstige oder teilweise sogar kostenlose Arbeitskräfte, heißt es darin.
Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, in Absprache mit den Ländern eine möglichst einheitliche Aufwandsentschädigung für PJler festzulegen, damit das Auswahlkriterium für eine Klinik nicht primär die Höhe der Vergütung, sondern das Lehrangebot sei. Diese Forderung unterstützt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ).
„Studentinnen und Studenten erhalten, wenn sie überhaupt für ihre Arbeitsleistung entschädigt werden, eine Bezahlung unter dem Mindestlohn. Dieser Missbrauch als billige Arbeitskräfte ist inakzeptabel. Eine Aufwandsentschädigung, mit der man auch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, sollte selbstverständlich sein“, sagte der Präsident des Verbandes, Michael Hubmann.
Veränderungen fordern CDU/CSU auch bei der Fehlzeitenregelung. Bisher stünden für das gesamte Jahr 30 Fehltage zur Verfügung. Jedoch dienten die Fehltage nicht ausschließlich der Erholung oder Vorbereitung auf das dritte Staatsexamen, sondern seien gleichzeitig Krankheitstage, die wie übliche Fehltage gezählt würden.
Dies führe dazu, dass eigentlich kranke PJler oft zur Ausbildungsstätte gingen. Krankheits- und Fehltage im PJ sollten in der Approbationsordnung für Ärzte getrennt werden, lautet daher die Forderung der Union.
Außerdem müssten die Kliniken verpflichtet werden, mindestens vier Unterrichtsstunden Lehrveranstaltungen und mindestens acht Stunden Lernzeit pro Woche anzubieten. Nach dem Ablauf des PJs müsse es zudem einen Mindestabstand von vier Wochen bis zum dritten Staatsexamen geben, so der Antrag.
„Auch das halte ich für sinnvoll“, erklärt der BVKJ-Präsident. „Für eine bestmögliche Gesundheitsversorgung muss dem medizinischen Nachwuchs eine exzellente Ausbildung ermöglicht werden – mit qualitativ hochwertigen Lehrveranstaltungen und ausreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung“, betonte er.
Wichtig ist laut dem Antrag zudem, dass auch PJler mit vorheriger Berufsausbildung einen KfW-Studienkredit beziehen können.
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