Ärzteschaft

Reform der Ärztlichen Approbationsordnung wird weiter verschleppt

  • Freitag, 16. Februar 2024
/Gina Sanders, stock.adobe.com
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Berlin – Die Reform der Ärztlichen Approbationsordnung wird im Februar voraussichtlich nicht mehr im Bundeskabinett beraten werden. Nachdem sie bereits am 7. Februar kurzfristig von der Tagesordnung des Bundeskabinetts gestrichen worden war, ist sie auch jetzt nicht auf den Kabinettzeitplanungen für den rest­lichen Monat zu finden. Selbst im März ist sie bislang nicht fest auf den Tagesordnungen des Kabinetts ein­geplant, sondern steht lediglich auf einer „Warteliste“. Die Medizinischen Fakultäten sowie die Medizinstu­dierenden sind über diese Entwicklung sehr besorgt.

„Der Start der neuen Approbationsordnung für Herbst 2027 war immer schon sehr knapp berechnet, eigent­lich sind zwei Jahre Vorlauf für die rechtssichere und organisatorische Umsetzung auf Landes- und Universi­täts­­ebene erforderlich. Mit der Verschiebung der Novelle ist dieser Termin immer weniger haltbar“, sagte MFT-Generalsekretär Frank Wissing heute dem Deutschen Ärzteblatt (). „Wir brauchen deshalb jetzt eine Ent­scheidung mit klarer Finanzierungsgrundlage, im Bundeskabinett wie auch Bundesrat, damit die Neuerungen im Medizinstudium greifen können.“

Medizinstudierende kritisieren Hinhaltetaktik

Auch die Medizinstudierenden sind frustriert und mahnen die Umsetzung des Masterplans 2020 als „längst überfällig“ an. „Eine zukunftsfähige Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten in Deutschland darf nicht unter der Finanzierungsfrage zwischen Bund und Ländern leiden. Eine zeitnahe Entscheidung und eine geordnete Um­setzung ist für alle Beteiligten enorm wichtig“, erklärte Pascal Markus Lemmer, Referent für Externes der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd), dem .

Die Medizinstudierenden hatten bereits Anfang Februar gemeinsam mit dem Hausärztinnen- und Hausärzte­verband (HÄV) Bundesregierung und Länder aufgefordert, die „Hinhaltetaktik auf Kosten der Patientenversor­gung endlich zu beenden. Die Zukunft der hausärztlichen Versorgung hänge am seidenen Faden und werde gerade sehenden Auges aufs Spiel gesetzt.

Die „Hinhaltetaktik der Verantwortlichen in Bund und Ländern“ habe längst nichts mehr mit verantwortungs­voller Politik zu tun, kritisierten sie. Ohne Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung bleibe die Medi­zin der Zukunft vollkommen auf der Strecke. Themen wie die ambulante Versorgung, die Digitalisierung und weitere müssten dringend stärker in der Approbationsordnung berücksichtigt werden.

Tatsächlich kommt die Reform des Medizinstudiums bereits seit 2017 nicht voran. Damals hatte die Bundes­regierung den Masterplan Medizinstudium 2020 in die Wege geleitet und wollte die Reform eigentlich bis 2020 umsetzen. Ziel war es bereits damals, mehr Praxisbezug im Studium zu verankern sowie den kommuni­ka­tiven und sozialen Fähigkeiten und der Allgemeinmedizin eine größere Bedeutung beizumessen.

Doch immer wieder scheiterte die Umsetzung an der Diskussion um die Folgekosten. Diese könnten von den Bundesländern allein nicht getragen werden, hatte die Kultusministerkonferenz (KMK) jüngst gewarnt. Die beabsichtigte Novellierung und Modernisierung der ärztlichen Ausbildung könne nur mit einem von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Finanzierungskonzept erfolgreich umgesetzt werden, hatten die Länder betont.

Fehlender politischer Wille

Auch die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) teilt die Sorge der bvmd, dass die Kernbestrebungen der Reform verloren und zulasten der Qualität des Medizinstudiums gehen. Bund und Länder seien dabei, sich die Kosten wie einen Spielball gegenseitig zuwerfen – „mit unabsehbaren Folgen für die Zukunft unseres Gesundheits­systems“, sagte der hessische Ärztekammerpräsident, Edgar Pinkowski, heute.

Nach Auffassung des hessischen Ärzteparlaments zeuge der Mangel an Verantwortungsübernahme von feh­lendem politischem Willen auf beiden Seiten. „Um zu verhindern, dass die Novellierung an der Kostenfrage scheitert, appellieren wir an Bund und Länder, sich ohne weitere Einschnitte auf eine Finanzierung zu eini­gen“, so Pinkowski.

ER

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