Unionsfraktionschef will Änderungen bei Zuckersteuer

Berlin – Unionsfraktionschef Thorsten Frei dringt auf Nachbesserungen am Entwurf für die von der schwarz-roten Koalition geplante Steuer auf gezuckerte Getränke. „Es gibt Änderungsbedarf am Gesetzentwurf von Finanzminister Klingbeil“, sagte der CDU-Politiker dem Kölner Stadt-Anzeiger. „Wir brauchen Übergangsfristen, damit die Getränkehersteller ihre Rezeptur verändern können.“
Gelinge ihnen das nicht, müssten sie ihre Preise erhöhen, warnte Frei. „Damit drohen ihnen Wettbewerbsnachteile und am Ende vielleicht Arbeitsplatzverluste – was wir nicht wollen.“ In jedem Fall dürfe es für die Zuckersteuer keine neuen Stellen in der Verwaltung geben. Grundsätzlich verteidigte der Unionsfraktionschef die geplante Extrasteuer auf Getränke mit Zuckerzusatz.
Das Bundeskabinett hatte am vergangenen Mittwoch einen Vorschlag für die Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht, den diese in den Bundestag einbringen sollen. Der Chef der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Alexander Hoffmann, forderte bereits einen späteren Starttermin als bislang vorgesehen, damit Unternehmen ihre Rezepturen umstellen können – nämlich Anfang 2028 statt Juli 2027.
Die neue Steuer soll auf gezuckerte Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter anfallen. Nach Angaben des Bundesfinanzministerium (BMF) sind das zum Beispiel Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz.
Nicht betroffen sind Getränke mit Alkohol sowie alkoholfreie Biere, Weine oder Cocktails. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen werden nicht zusätzlich besteuert, genauso wenig Getränke mit Süßungsmitteln. Die Regierung strebt eine Befreiung für alle Betriebe an, die im Jahr maximal eine Million Liter produzieren.
Der Bund könnte durch die Steuer im nächsten Jahr 690 Millionen Euro einnehmen, für 2028 sind 925 Millionen Euro vorgesehen. Das Geld soll genutzt werden, um die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten. Gleichzeitig soll die Steuer aber ein Anreiz für Getränkehersteller sein, den Zuckergehalt in ihren Produkten zu reduzieren. „Die Zuckersteuer dient in erster Linie der Gesundheitsvorsorge“, argumentierte Frei.
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