Unterstützung für Reformpläne zur Krankenhausfinanzierung

Bad Segeberg – Die Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) hat den Vorstoß von Landesgesundheitsministers Heiner Garg (FDP) für ein reformiertes Fallpauschalensystem (DRG) bei der Krankenhausfinanzierung begrüßt.
„Wir sprachen uns schon länger für eine Neuregelung des bestehenden Vergütungssystems aus. Auch das Ministerium für Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein hat den Reformbedarf erkannt und handelt. Das ist grundsätzlich zu begrüßen“, sagte der Präsident der Kammer, Henrik Herrmann, in Bad Segeberg.
Garg hatte vorgestern unter anderem eine bessere Basisfinanzierung für Krankenhäuser, mehr leistungsbezogene Abrechnungen und eine rechtliche Stärkung der Kompetenzen der Planungsbehörden der Länder vorgeschlagen. An dem Tag hatte auch eine Arbeitsgruppe der Gesundheitsministerien der Länder zur Reform der Krankenhausfinanzierung getagt.
Garg hatte einen Antrag dazu auf der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) im Jahr 2019 eingebracht – ein gemeinsamer Bericht aller Länder soll zur GMK 2021 vorliegen. Ein Konzeptpapier mit dem „Zukunft sichern – Krankenhausfinanzierung reformieren für eine flächendeckende, hochwertige Versorgung“, liegt bereits vor und bildet die Basis von Gargs Vorschlägen.
Wichtig ist laut der ÄKSH insbesondere, dass die Reform Fehlanreize des Fallpauschalensystems behebt. Eine erlösunabhängige Vergütungskomponente inklusive patientenorientierter Personalkosten könnte – wie vorgeschlagen – die Vorhaltekosten in der akutstationären Versorgung finanzieren. Die Basisfinanzierung müsse dabei am Versorgungsgrad des jeweiligen Krankenhauses angepasst sein.
Die ÄKSH unterstützt zudem das Vorhaben für mehr Spezialisierung und Konzentration im Krankenhaussektor. „Zu hoffen bleibt, dass dieses Reformvorhaben neben einer gesteigerten Versorgungsqualität und Patientensicherheit auch verbesserte Arbeitsbedingungen und Planungssicherheit für die schleswig-holsteinischen Ärzte sowie allen anderen Krankenhausmitarbeitern mit sich bringen wird“, so der Kammerpräsident.
Voraussetzung dafür sei eine klare krankenhausplanerische Entscheidungskompetenz auf Landesebene, die alle Beteiligten mit einschließe. „Dazu gehört auch die Ärztekammer Schleswig-Holstein“, so Herrmann.
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