Urologen wollen höhere Vergütung für Zystoskopie

Berlin – Die Durchführung der Zystoskopie in urologischen Praxen ist eine zwingende Notwendigkeit. Das betonten heute die Arbeitsgemeinschaft leitende Krankenhausärzte sowie der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU). Sie forderten gleichzeitig eine angemessene Bezahlung des Eingriffs.
Hintergrund ist eine bundesweite Protestaktion niedergelassener Urologen. Sie bieten ihren Patienten bis Mitte Dezember keine Blasenspiegelung (Zytoskopie) mehr an, um auf die unzureichende Vergütung aufmerksam zu machen.
Hintergrund sind die umfassenden Anforderungen an die Aufbereitung der Instrumente sowie Vorgaben zum Nachweis der durchgeführten Maßnahmen, die in manchen Bundesländern auch noch kostenpflichtig von externen Prüfern abgenommen werden müssen.
Die von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) entwickelten Hygieneleitlinien sind laut Berufsverband der Deutschen Urologen (BvDU) ohne erheblichen logistischen und personellen Aufwand in der ambulanten Versorgung nicht umsetzbar.
Um die Zytoskopie im Rahmen der ambulanten Versorgung qualifiziert, wohnortnah und flächendeckend und unter höchsten hygienischen Maßstäben zu erbringen, müssten Praxen komplett neue Rahmenbedingungen schaffen.
„Wenn nicht zeitnah eine zumindest kostendeckende Erstattung der Untersuchung durch die Krankenkassen erfolgt, sind wir als Ärzte bald nicht mehr in der Lage, diese wichtige und für viele Patienten notwendige Diagnostik in unseren Praxen anzubieten“, warnte BvDU-Präsident Axel Schroeder.
Eine dauerhafte Verlagerung der diagnostischen Zytoskopie in den stationären Sektor kommt für die DGU nicht in Frage. Und zwar nicht nur, weil die in den Kliniken vorhandenen technischen und personellen Ressourcen auf die Versorgung stationärer Patienten ausgerichtet und nicht beliebig erweiterbar seien.
„Eine wohnortnahe Zystoskopie in urologischen Praxen ist für eine Aufrechterhaltung der urologischen Versorgung dringend erforderlich“, betonte DGU-Generalsekretär Maurice Stephan Michel.
Er forderte, den durch neue Richtlinien entstandenen Mehraufwand der Aufbereitung der Instrumente adäquat zu vergüten „Betriebswirtschaftlich bedingte Schließungen von urologischen Praxen oder eine Diagnose- oder Nachsorgeverzögerung bei urologischen Krankheitsbildern ist gerade auch in Anbetracht der prognostizierten Steigerung des Versorgungsbedarfs in der Urologie nicht verantwortbar“, so Michel.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: