US-Berufungsgericht setzt Bidens Impfvorgaben für Unternehmen wieder in Kraft

Washington – Ein US-Bundesberufungsgericht hat die von US-Präsident Joe Biden geplanten strikten Coronaimpfvorgaben für größere Unternehmen vorläufig wieder in Kraft gesetzt. Richterin Jane Stranch stellte am vergangenen Freitag fest, dass die Vorschrift zum Schutz von US-Arbeitnehmern vor dem Coronavirus als zulässig erachtet werden könne.
Ende November hatte ein anderes Berufungsgericht die ab Januar geplanten Regeln ausgesetzt. Es wird erwartet, dass der Fall vor dem Obersten Gerichtshof landet.
„Die COVID-19-Pandemie hat in ganz Amerika Verwüstung angerichtet, über 800.000 Menschenleben gefordert, Arbeitsplätze im ganzen Land lahmgelegt und unsere Wirtschaft bedroht", sagte Stranch. Daher sei die frühere Verfügung des anderen Gerichts nicht rechtmäßig gewesen. Dieses hatte Bidens Vorgaben als „schwindelerregend weitreichend“ bezeichnet und deshalb ausgesetzt.
Die gegensätzlichen Entscheidungen der beiden Gerichte werden wahrscheinlich zu einer Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof führen. Zu den Klägern gehören fünf stark republikanisch geprägte Bundesstaaten sowie mehrere Privatunternehmen und religiöse Gruppen.
In den USA sind Impfpflichten gegen verschiedene Krankheiten keine Seltenheit, meist werden sie von Städten oder Bundesstaaten verhängt. Im vorliegenden Rechtsstreit geht es um die Frage, ob ein US-Präsident laut Verfassung das Recht hat, eine landesweite Impfpflicht zu verhängen.
Nach den Plänen der US-Regierung müssen Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern bis zum 4. Januar vollständig gegen das Coronavirus geimpft sein oder einmal pro Woche einen Coronatest machen.
Biden hatte die neuen Impfvorgaben im September angesichts einer starken Zunahme der Coronainfektionen über den Sommer angekündigt. Betroffen wären laut Regierung rund zwei Drittel aller Arbeitnehmer.
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