Ausland

US-Bundesberufungs­gericht stimmt für Beschränkungen bei Abtreibungspille

  • Donnerstag, 17. August 2023
/Talia Dinwiddie, stock.adobe.com
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Washington – Ein Bundesberufungsgericht in den USA hat für Beschränkungen beim Einsatz der Abtreibungs­pille gestimmt. Das Gericht im Bundesstaat Louisiana erklärte gestern zwar, dass die Zulassung der Abtrei­bungspille Mifepriston durch die US-Arzneimittelbehörde FDA aus dem Jahr 2000 Bestand habe. Die Richter stimmten aber einem Urteil erster Instanz zu, das 2016 von der FDA beschlossene Lockerungen für den Ein­satz der Pille für unzulässig erklärt hatte.

Dadurch wäre der Einsatz von Mifepriston nur noch bis zur siebten und nicht mehr bis zur zehnten Schwan­ger­schaftswoche möglich. Außerdem könnte die Pille, die in den USA bei mehr als jedem zweiten Schwanger­schafts­abbruch eingesetzt wird, nur noch durch Ärzte und nicht durch anderes Gesundheitspersonal ver­schrie­ben und nicht mehr per Post verschickt werden.

Das Urteil von gestern tritt aber zunächst nicht in Kraft: Der Oberste Gerichtshof der USA hatte im April ent­schieden, dass die Pille bis zum Abschluss der Rechtsstreitigkeiten unter den bislang geltenden Regeln zu­gänglich bleibt. Gegen die Entscheidung von gestern dürften sehr schnell Rechtsmittel eingelegt werden.

Ein Bundesrichter im Bundesstaat Texas hatte im April die Zulassung für Mifepriston durch die FDA nach einer Klage von Abtreibungsgegnern aufgehoben.

Das zuständige Bundesberufungsgericht in New Orleans im Bundesstaat Louisiana kippte diese Entscheidung zwar, ließ aber eine Verschärfung der Auflagen zu, unter denen die Pille verschrieben werden darf. Die US-Regierung zog daraufhin vor den Supreme Court in Washington, der den Zugang zu Mifepriston bis auf Wei­teres aufrecht erhielt.

Das Abtreibungsrecht ist eines der umstrittensten gesellschaftspolitischen Themen der USA. Der konservativ dominierte Supreme Court hatte im Juni 2022 das landesweite Grundrecht auf Schwangerschaftsabbrüche aufgeho­ben und damit für ein politisches Erdbeben gesorgt hatte.

Zahlreiche Bundesstaaten schränkten in der Folge den Zugang zu Abtrei­bungen ein oder verboten Schwan­gerschaftsabbrüche. Abtreibungsgegnern ist das aber nicht genug. Sie wollen nun erreichen, dass die Abtrei­bungs­pille Mifepriston landesweit vom Markt genommen wird – also auch in jenen Bundesstaaten, in denen Abtreibungen noch erlaubt sind.

Mifepriston, in Deutschland unter dem Handelsnamen Mifegyne bekannt, wird in den USA bei 53 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche eingesetzt. Nach Angaben der FDA wurde die Pille seit ihrer Zulassung im Jahr 2000 von mehr als 5,6 Millionen Frauen genutzt. In weniger als 1.500 Fällen habe es Komplikationen ge­geben, ohne dass ein Zusammenhang zu Mifepriston habe hergestellt werden können.

Viele Frauen ziehen einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch, bei dem zusammen mit Mifepriston auch das Mittel Misoprostol eingenommen wird, einem sogenannten instrumentellen Eingriff vor.

afp

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