Vatikan für Gewissensentscheidung bei Patientenverfügung

Rom – Der Vatikan hält es für legitim, in Patientenverfügungen festgelegte Wünsche aus Gewissensgründen zu verweigern. Damit stellt sich die Katholische Kirche gegen den Gesetzgeber in Italien.
Es sei normal, dass katholische Krankenhäuser ankündigten, einige Punkte der neuen italienischen Patientenverfügung gegebenenfalls nicht umzusetzen, sagte Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin gestern in einem Interview des Fernsehsenders TV2000. Es sei ein Mangel des neuen italienischen Gesetzes, dass es Ärzten und Mitarbeitern katholischer Einrichtungen nicht die Möglichkeit eines Widerspruchs aus Gewissensgründen ermögliche, so Parolin.
Gewissensentscheidung ein Grundrecht
Der Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz, Kardinal Gualtiero Bassetti, bekräftigte erneut, die Gewissensentscheidung sei ein Grundrecht und müsse sowohl Einzelpersonen als auch Einrichtungen gewährt werden. Sonst bestehe das Risiko, dass katholische Krankenhäuser geschlossen werden müssten, sagte er italienischen Medienberichten zufolge.
Italiens Kirche hatte das Gesetz bereits nach seiner Verabschiedung im Senat in der vorigen Woche kritisiert. Umstritten ist besonders ein Punkt, der künstliche Ernährung als Therapie deklariert. Die katholische Kirche ist gegen eine „Therapie um jeden Preis“, zählt jedoch künstliche Ernährung nicht dazu.
Katholische Einrichtungen seien der „Verteidigung des Lebens“ verpflichtet und könnten einer Bitte um Einstellung künstlicher Ernährung nicht nachkommen, „sofern es dafür nicht klinische Gründe gibt“, so der Gesundheitsbeauftragte der Italienischen Bischofskonferenz, Massimo Angelelli.
Bürger in Italien können in der Patientenverfügung für Ärzte und Krankenhäuser bindend festlegen, wie sie in schweren Krankheitsfällen behandelt werden wollen. Dies schließt auch die Ablehnung einzelner Therapiemaßnahmen sowie künstlicher Ernährung ein.
In Italien gab es bislang kein Gesetz zu einer Patientenverfügung – anders als etwa in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Der Gesetzentwurf war bereits im April von der Abgeordnetenkammer verabschiedet worden. Das Verfahren zog sich jedoch aufgrund mehrerer Änderungsanträge hin.
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