Italien billigt Gesetz für Patientenverfügung

Rom – Italiens Parlament hat endgültig ein lange umstrittenes Gesetz für Patientenverfügungen in dem katholisch geprägten Land gebilligt. Der Senat stimmte gestern mit 180 zu 71 Stimmen für das Gesetz.
Die Reform sieht vor, dass Menschen für Ärzte und Krankenhäuser bindend festlegen können, wie sie in schweren Krankheitsfällen behandelt werden wollen. Dies schließt auch die Ablehnung einzelner Therapiemaßnahmen sowie künstlicher Ernährung ein. In vielen anderen europäischen Ländern, darunter auch in Deutschland, gibt es Patientenverfügungen seit langem.
Fälle wie die des schwerkranken DJs Fabo, der in der Schweiz zum assistierten Suizid fuhr, sorgten in Italien immer wieder für große Diskussionen. Aktive Sterbehilfe ist in dem Land, in dem auch der Vatikan sitzt, ein Tabu. Das jetzige Gesetz war ein zentrales Anliegen der sozialdemokratischen Partei unter Ex-Regierungschef Matteo Renzi. Sein Nachfolger und Parteikollege Paolo Gentiloni sprach gestern von „einem Schritt vorwärts für die Würde des Menschen“.
Der Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz, Kardinal Gualtiero Bassetti, hatte zuvor dafür plädiert, katholischen Ärzten und Krankenhäusern zu ermöglichen, die Patientenverfügung aus Gewissensgründen abzulehnen. Umstritten ist besonders ein Punkt, der künstliche Ernährung als Therapie deklariert. Die katholische Kirche ist gegen eine „Therapie um jeden Preis“, zählt jedoch eine künstliche Ernährung nicht dazu.
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