Italiens Senat will zügig über Patientenverfügung entscheiden
Rom – Der italienische Senat will zügig über einen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung entscheiden. Die Beratungen dazu sollen auf heute Nachmittag vorgezogen werden, wie die italienische Tageszeitung Avvenire berichtet. Bis morgen Mittag können Fraktionen noch Änderungsanträge einbringen.
In Italien gibt es bislang kein Gesetz zu einer Patientenverfügung – anders als etwa in Deutschland oder der Schweiz. Die öffentliche Diskussion über das Thema war zuletzt durch Äußerungen des Papstes belebt worden. Anlässlich einer Tagung im Vatikan zum Thema Lebensende forderte Franziskus Mitte November, alle demokratischen Gesellschaften müssten hier Lösungen finden.
Todkranke Menschen müssten nicht „um jeden Preis“ medizinisch behandelt werden, so Franziskus. Es sei moralisch vertretbar, auf therapeutische Mittel zu verzichten oder diese einzustellen, wenn sie in keinem Verhältnis zum erhofften Ergebnis stünden. Es gehe in solchen Fällen nicht darum, den Tod herbeizuführen, sondern zu akzeptieren, dass man ihn nicht verhindern könne. Dies sei deutlich von der Euthanasie zu unterscheiden, die „nach wie vor unerlaubt ist, da sie das Leben unterbricht und zum Tod führt“, stellte der Papst klar.
Vatikan und Bundesärztekammer (BÄK) sind sich bei Fragen zum Lebensende weitgehend einig, hatte kürzlich BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery nach einem Symposium des Weltärztebundes im Vatikan berichtet. Montgomery hatte begrüßt, dass Papst Franziskus Euthanasie klar ablehnt, sich aber gleichzeitig dagegen gewandt hat, einen offensichtlichen Sterbevorgang durch lebenserhaltende Maßnahmen zu verlängern. „Ich sehe hier gute Ansatzmöglichkeiten für eine weitere vertiefte Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und katholischer Kirche“, erklärte der BÄK-Präsident.
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