Verbände für Nachbesserungen bei Qualitätssicherung in ambulanter Psychotherapie

Berlin – Vor der Einführung des geplanten Verfahrens zur Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie müssten noch Nachbesserungen erfolgen. Dies fordern die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP) und der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) in ihrer Stellungnahme zum entsprechenden Abschlussbericht des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG).
Hintergrund ist der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), in einer Richtlinie „ein einrichtungsübergreifendes, sektorenspezifisches Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung“ zu beschließen. Mit der Erstellung eines QS-Modells hatte der G-BA das IQTIG beauftragt.
Das Bündnis aus psychotherapeutischen Verbänden kritisiert, dass das Verfahren mit der darin geforderten Dokumentation der Qualitätsindikatoren – die für jeden einzelnen Therapiefall gelten – zu einem sehr hohen bürokratischen Aufwand in der Praxis führe.
Eine generelle Prüfung der Machbarkeit, etwa in einer Testregion, sei vorab „unabdingbar“. Nur so könne man zusätzliche Belastungen sowie therapeutische, technische und organisatorische Störungen im Vorfeld zweifelsfrei ausschließen.
Die Verbände fordern zudem, dass eine empirische Erhebung der benötigten Zeit pro Patient und der daraus entstehenden Kosten veranlasst wird – orientiert an den Kosten für die Arztminute in der ambulanten Versorgung. Zudem müsse statt der vorgesehenen Vollerhebung eine Stichprobenerhebung eingeführt werden, um hier ein „angemessenes Verhältnis von Aufwand und Nutzen“ im Interesse einer tatsächlichen Qualitätsverbesserung herzustellen.
Da unklar sei, ob sich die Behandlungsqualität durch Einsatz des neuen Instruments tatsächlich verbessere, solle vor der flächendeckenden Einführung eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation stattfinden. Auch müsse diese Evaluation belegen, dass das geplante Verfahren keinen schädlichen Einfluss auf den Therapieprozess und die psychotherapeutische Beziehung nehme.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: