Ärzteschaft

BÄK drängt auf Entbürokratisierung der Qualitätssicherung

  • Montag, 2. Mai 2022
/MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Reformen bei der gesetzlichen Qualitätssicherung anstrebt. „Externe Qualitätssicherung und internes Qualitätsmanagement müssen sich auf das eigentliche Ziel der Qualitätsförderung konzentrieren beziehungsweise darauf wieder zu­rückgeführt werden“, hieß es aus der BÄK.

Die Kammer betont, die Ärzteschaft engagiere sich stark dafür, die Patientenversorgung immer weiter zu ver­bessern. Aber wenn Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung als Ballast für die Versorgung statt als Hil­fe empfunden würden, leide die Akzeptanz bei allen Beteiligten, warnten die Vorsitzenden der Qualitätssiche­rungsgremien der BÄK, Susanne Johna und Josef Mischo.

Der G-BA hatte am 21. April ein Eckpunktepapier mit Vorschlägen für die datengestützte Qualitätssicherung vorgestellt. Danach soll die Qualitätssicherung einfacher und praxisnäher gestaltet werden. Ziel sei, den Auf­wand bei der Datenerfassung für die Mitarbeiter in Krankenhäusern und Arztpraxen zu reduzieren, ohne das ein Qualitätsverlust entstehe, so der G-BA.

Die BÄK begrüßte, die Vorschläge des G-BA-Eckpunktepapiers entsprächen dem „Memorandum Qualitätssi­che­­rung / Qualitätsmanagement aus ärztlicher Sicht – Mehrwert für die Patientenversorgung“ der BÄK. Darin hatte die Kammer schon 2020 kritisiert, der ärztliche Aufwand für Qualitätssicherung stehe „in keinem Ver­hältnis zu dem daraus resultierenden Patientennutzen“.

Die BÄK fordert in diesem Zusammenhang, Vollerhebungen zugunsten von Stichproben aufzugeben. Quali­tätssicherung müsse wieder praxisnah für Ärzte und nachvollziehbar für Patienten gestaltet werden, fordert die Kammer.

Dem G-BA zufolge soll das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) als nächsten Schritt den Auftrag erhalten, einzelne Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung prototy­pisch zu untersuchen und Verbesserungen vorzuschlagen.

Das Institut solle beispielsweise untersuchen, ob die im Augenblick eingesetzten Instrumente und Maßnah­men tatsächlich auf bestehende Qualitätsdefizite ausgerichtet seien.

hil

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