Verbände schlagen Ablauf für stationsäquivalente psychiatrische Behandlung vor

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat zusammen mit 19 weiteren Fachgesellschaften und Verbänden ein Eckpunktepapier zur stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung (StäB) veröffentlicht. Es soll als Hilfestellung für den Behandlungsalltag dienen und die Zusammenarbeit von ambulant und stationär arbeitenden Ärzten fördern. „Dabei steht der betroffene Mensch mit seinem individuellen Behandlungsbedarf und seinem familiären und sozialen Umfeld im Mittelpunkt“, hieß es aus der DGPPN.
Krankenhäuser haben seit Anfang dieses Jahres die Möglichkeit, psychiatrische Patienten in ihrem Lebensumfeld zu betreuen. So regelt es das fünfte Sozialgesetzbuch in Paragraf 115d. „Psychiatrische Krankenhäuser mit regionaler Versorgungsverpflichtung sowie Allgemeinkrankenhäuser mit selbstständigen, fachärztlich geleiteten psychiatrischen Abteilungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung können in medizinisch geeigneten Fällen, wenn eine Indikation für eine stationäre psychiatrische Behandlung vorliegt, anstelle einer vollstationären Behandlung eine stationsäquivalente psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld erbringen“, heißt es dort.
Die Verbände halten in dem Eckpunktepapier fest:
Die Wirksamkeit von Behandlungsformen im Lebensumfeld ist international ausreichend belegt. Stationäre Behandlungszeiten können damit reduziert und Behandlungsbereitschaft und Patientenzufriedenheit erhöht werden.
Kliniken haben nun die Möglichkeit, anstelle der vollstationären Behandlung die stationsäquivalente Behandlung im Lebensumfeld zu erbringen.
Bisher erschwerten Schwellen zwischen den Sektoren eine nahtlose Weiterbehandlung eines Patienten bei Änderung des Behandlungssettings.
Erfolgt bei der Umsetzung von StäB eine Orientierung ausschließlich am Behandlungsbedarf des Patienten, können Versorgungsstrukturen sowohl aus dem stationären als auch aus dem ambulanten Sektor zum Einsatz kommen.
Diese Funktionen werden anhand der Bereiche „Aufnahmemanagement“, „Berücksichti- gung des Umfelds“, „Diagnostik“, „Therapie“ sowie „Planung und Vorbereitung weiterführender Behandlungs-, Rehabilitations- und Teilhabeleistungen“ beschrieben.
Die Möglichkeiten aufsuchender Behandlung und Betreuung im Lebensumfeld in Kooperation mit den verschiedenen Sektoren müssen so definiert sein, dass durch StäB keine Doppelstrukturen entstehen, sondern die neuen Möglichkeiten effektiv genutzt werden können.
Darüber hinaus gilt es, die StäB weiterzuentwickeln, sodass bei der Planung und Steuerung der Einbezug aller an der Versorgung Beteiligter gewährleistet ist.
„Wir sehen in der stationsäquivalenten Behandlung eine große Chance, für eine bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit insbesondere schweren psychischen Erkrankungen“, kommentierte der Präsident der DGPPN, Arno Deister, die neue gesetzliche Regelung.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: