Politik

Verband sieht Klinikärzte bei Biosimilars­verordnung in der Pflicht

  • Montag, 11. September 2017
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Berlin – Der Lobbyverband „Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars“ hat Klinikärzte dazu aufgefordert, mehr Biosimilars zu verordnen. „Auch Krankenhausärzte haben eine Verantwortung für die wirtschaftliche Versorgung der Patienten“, sagte der Vorsitzende der AG Pro Biosimilars, Andreas Eberhorn, heute vor Journalisten in Berlin. Diese Verantwortung ende nicht mit der Entlassung des Patienten aus dem Krankenhaus.

Eberhorn zufolge muss schon im Krankenhaus das Potenzial der Biosimilars besser genutzt werden. Das schaffe die Voraussetzung für eine wirtschaftliche Versorgung bei der Weiterbetreuung des Patienten durch den niedergelassenen Arzt. Das Entlass­management solle dazu genutzt werden, um eine Behandlung mit Biosimilars im ambulanten Bereich vorzubereiten.

35 Biosimilars in EU zugelassen

Biosimilars sind „biologische Arzneimittel, deren wirksame Bestandteile mit Mitteln der Biotechnologie und gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden“, heißt es im Leitfaden Biosimilars, den die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vor kurzem veröffentlicht hat. „Sie enthalten als arzneilich wirksamen Bestand­teil Wirkstoffe, die eine strukturell hohe Ähnlichkeit mit einem bereits in der EU zugelassenen Referenzarzneimittel besitzen und eine identische pharmakologische Wirkung im menschlichen Körper ausüben.“

Heute gibt es der AkdÄ zufolge 35 zugelassene Biosimilars in der EU. Angesichts der Patentabläufe zahlreicher biologischer Arzneimittel, sogenannter Biologicals, würden in den nächsten Jahren viele weitere Biosimilars auf dem deutschen Arzneimittelmarkt verfügbar sein.

Die Verordnungsanteile von Biosimilars im Krankenhaus stiegen derzeit an, erklärte Matthias Liefner von dem Beratungsunternehmen Simon Kucher & Partners, das eine Studie über die derzeitige Situation von Biosimilars im Krankenhaus im Auftrag der AG Pro Biosimilars angefertigt hat. So seien die Verordnungsanteile von Epoetin und Infliximab um etwa 30 Prozentpunkte angestiegen, während zugleich die Preise dieser Biosimilars infolge des beginnenden Wettbewerbs gesunken seien.

Eberhorn forderte die ärztlichen Fachgesellschaften dazu auf, die Ärzte noch mehr über Biosimilars zu informieren. Informationen könnten darüber hinaus auch von den Zulassungsbehörden kommen. Er mahnte zudem an, dass Erstattungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern Biosimilars nicht benachteiligen dürften.

Austauschbarkeit ungeklärt

Da die Biosimilars nicht identische Wirkstoffe wie die Biologicals enthalten, wird derzeit noch darüber diskutiert, inwieweit Patienten von einer Therapie mit Biologicals auf Biosimilars umgestellt werden sollten. „Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird belegt, dass Biosimilars den Referenzarzneimitteln hinsichtlich der Qualität, der biologischen Aktivität, der Sicherheit und Wirksamkeit entsprechen“, erklärt die AkdÄ in ihrem Leitfaden dazu.

Darüber hinaus sei zusammenfassend festzustellen, dass in keiner klinischen Studie, die den Switch einer laufenden biologischen Therapie auf ein Biosimilar untersucht hat, ein (signifikanter) Unterschied hinsichtlich der Wirksamkeit oder Verträglichkeit zwischen Biosimilar und Referenzarzneimittel festgestellt worden sei.

fos

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