Politik

Verbände wenden sich gegen Kürzungspläne bei Eingliederungshilfe

  • Mittwoch, 24. Juni 2026
/Vitalii Vodolazskyi, stock.adobe.com
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Berlin – Fachverbände für Menschen mit Behinderungen wenden sich gegen Pläne der Regierungen von Bund und Ländern für Kürzungen bei der Eingliederungshilfe.

„Menschen mit Behinderung sind kein Einsparpotenzial. Wer an ihnen kürzen will, missachtet die Menschenrechte“, hieß es in einer heute in Berlin veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Sparmöglichkeiten gebe es hier allenfalls durch den Abbau von Bürokratie.

Die Sparpläne dürften morgen Thema bei der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sein. „Wer das Recht auf individuelle Assistenz für Menschen mit Behinderung beschneidet, verhindert ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, warnte die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt.

Sie wies darauf hin, dass sich Deutschland in der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet habe, „das selbstbestimmte Leben in der Gemeinschaft und volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten“. Sie verwies auch auf die Vorgabe im Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Besorgt äußerten sich die fünf beteiligten Fachverbände wegen der am 12. Juni veröffentlichten Empfehlungen der zuständigen Ministerien von Bund und Ländern im Rahmen des Dialogprozesses Eingliederungshilfe. Darin wird zwar grundsätzlich deren Bedeutung bekräftigt. Aus Sicht der Verbände verbergen sich hinter dem Punkt „Effizienter Ressourceneinsatz“ jedoch massive Einschnitte, um Kosten zu sparen.

In einem Positionspapier fordern die Verbände unter anderem ein Festhalten am Anspruch auf Schulbegleitung durch eine 1:1-Assistenz an Schulen, sofern individuelle Bedarfe betroffener Kinder nicht anderweitig abgedeckt würden.

Skepsis gibt es auch gegen eine geplante Pauschalisierung bestimmter Leistungen zur Sicherung von Teilhabe. Dies dürfe nur mit Zustimmung der Leistungsberechtigten möglich sein, hieß es.

Auch das Recht von Menschen mit Behinderungen, selbst zu entscheiden, wo und wie sie leben möchten, dürfe nicht eingeschränkt werden, betonten die Verbände. Betroffene dürften nicht auf bestimmte Wohnformen verwiesen werden. Ebenso dürfe es keine Kürzungen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln geben.

Abgelehnt wird auch eine Absenkung von Vermögensfreigrenzen sowie eine Einführung von Eigenanteilen bei notwendigen Fahrtkosten. Ambulante Leistungen zur Sicherung eines selbstbestimmten Lebens müssten erhalten bleiben.

Die Verbände befürworten hingegen Maßnahmen zur Digitalisierung und Entbürokratisierung. Derzeit trügen kurze Bewilligungszeiträume, aufwändige Gesamtplanverfahren, das Fehlen digitaler Verfahren sowie Prüfungen umfänglich zu erstellender Dokumentationen ohne erkennbaren Zweck zu den hohen Kosten bei. Sinnvoll seien daher eine einfachere und einheitlichere Bedarfsermittlung sowie die Abkehr von der standardmäßigen Befristung von Bewilligungsbescheiden.

Beteiligt sind neben der Bundesvereinigung Lebenshilfe auch die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB), der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (BVKM) sowie der Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen (Anthropoi).

afp

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