Verbot von Sammelbox für Rezepte im Supermarkt bestätigt
Münster – Eine Apothekerin aus Herne darf einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az.: 13 A 2289/16) zufolge in einem Supermarkt keine Sammelbox für Rezepte aufstellen und dann Medikamente nach Hause liefern.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist das nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Sammelbox zur Versorgung eines abgelegenen Ortsteils dienen würde. Dies sei aber in dem vorliegenden Streit nicht der Fall. Die Stadt Herne hatte der Frau, die in der Nähe des Supermarktes eine Apotheke betreibt, das Aufstellen verboten.
Dem Gericht zufolge ist die Sammelbox auch nicht durch die Erlaubnis der Klägerin zum Versand von Arzneimitteln gedeckt. Wegen der räumlich engen Bindung an die Apotheke vor Ort sei dies kein Versandhandel, argumentierte das OVG. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
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