Vermischtes

Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz bei Gesundheits-Apps

  • Freitag, 14. Juli 2017

Düsseldorf – Die Qualität von Gesundheits-Apps für Menschen mit Rücken- und Rheuma­leiden lässt sich für Nutzer nur schwer ermitteln. Darauf hat die Verbraucher­zentrale (VZ) NRW hingewiesen, die 17 Gesundheits-Apps genauer unter die Lupe genommen hat. Demnach sind die Hinweise zu Zweck, Nutzen und den Grenzen einer Anwendung meist zu dürftig, die medizinischen Belege für Infos, Ratschläge und Empfehlungen oft zu dünn.

„Gesundheits-Apps, die keinen verlässlichen und medizinisch fundierten Standard auf- und nachweisen, können bei der Anwendung mehr schädigen als nützen“, sagte Wolf­gang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Deshalb hat die Verbrau­cherorganisation 17 Gesundheits-Apps von unterschiedlichen Anbietern wie Pharma­unternehmen, einem Arzt, einer Selbsthilfeorganisation und sonstigen Firmen genauer geprüft. Im Fokus standen dabei drei Fragen. Erstens: Können Verbraucher vor der Anwendung erkennen, ob die App für sie gemacht ist? Zweitens: Wenn die App explizit Personen mit Beschwerden anspricht, empfiehlt sie vor der Anwendung zwingend einen Arztbesuch? Und drittens: Erbringt die App für Patienten einen nachvollzieh­baren Nachweis ihrer medizinischen Qualifikation?

Das Ergebnis: Vier Apps ließen gar keine Zielgruppenansprache erkennen, zwei weitere richteten sich allgemein an Personen, die Schmerzen vorbeugen wollen. Elf Apps sprachen Schmerzpatienten an.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW müssen App-Anbieter zudem zwingend darauf hinweisen, dass bei gesundheitlichen Problemen vorab ein Arzt hinzugezogen werden sollte und die fachlichen Quellen nennen, auf deren Grundlage die App entwickelt wurde. Diese Mindestkriterien erfüllten jedoch gerade mal vier der elf Apps.

„Ganz gleich, ob beim Arztbesuch oder der Anwendung einer einschlägigen Gesund­heits-App: Patienten sind auf verlässliche Informationen und Hilfe zur Klärung von Symptomen und Behandlung von Krankheiten angewiesen“, erklärte Schuldzinski. Der NRW-Verbraucherzentralen-Chef hat deshalb gefordert, dass entsprechende Auskunfts­pflichten der Anbieter bereits in der Produktbeschreibung im jeweiligen App-Store sowie in der App gesetzlich verankert werden.

Außerdem sollten Patienten vor dem Gebrauch alle relevanten Informationen zugäng­lich gemacht werden. Das sei bislang noch keine gültige Praxis. Während der Markt der mobilen Gesundheits-Apps rasant und ungehindert wachse, gebe es nur eine Handvoll Anwendungen, die bislang offiziell hinsichtlich ihres medizinischen Gehalts und Nutzens zertifiziert worden sind.

Eine qualitative Kennzeichnung von medizinischen Gesundheits-Apps ist laut Verbraucherzentrale NRW aber eine notwendige Voraus­setzung für Anwender, um nützliche Apps zu identifizieren. Eine fundierte und unab­hängige Zertifizierung sei außerdem wichtig, damit anerkannte Apps in die Regel­versorgung übernommen, vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt werden können, so Schuldzinski.

hil/sb

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