Verbraucherschützer drängen auf bessere Überwachung von Nahrungsergänzungsmitteln

Berlin – Der Onlinehandel mit Nahrungsergänzungsmitteln wird in Deutschland aus Sicht von Verbraucherschützern zu nachlässig überwacht. Die Händler bewerben dort ihre Produkte mit oft irreführenden und teilweise rechtswidrigen Gesundheitsversprechen, wie die Verbraucherorganisation Foodwatch erklärte.
Die Organisation bezieht sich dabei auf eine eigene Recherche aus dem vergangenen März. Demnach ist 98 Prozent der Gesundheitswerbung für Nahrungsergänzungsmittel in Sozialen Medien irreführend.
„In Deutschland können Hersteller ihre Nahrungsergänzungsmittel ungehemmt mit völlig überzogenen Versprechen bewerben – und die Behörden schauen weg“, kritisiert die Organisation. Leidtragende seien die Verbraucher. „Der wachsende Onlinemarkt muss endlich wirksam überwacht werden.“
In einem aktuellen Fall hat Foodwatch Abmahnungen an drei Unternehmen geschrieben, die Produkte mit dem Wirkstoff Ashwagandha verkaufen. Präparate der auch als asiatische Schlafbeere bezeichneten Pflanze sollen bei regelmäßiger Einnahme leistungssteigernd wirken und gleichzeitig Stress reduzieren sowie guten Schlaf fördern.
Nach Angaben von Foodwatch gibt es allerdings keine belastbaren Studien, die die Wirkung bestätigen. Vielmehr warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vor möglichen gesundheitlichen Folgen durch die Einnahme der Präparate.
Es gebe Anlass zur Befürchtung, dass sie zu Benommenheit, Schwindel und Übelkeit ebenso wie zu Leberschäden beitragen könnten. Kinder, Schwangere und Stillende sowie Menschen mit einer Lebererkrankung sollten deshalb darauf verzichten. Andere Länder wie Dänemark und Polen hätten den Verkauf von Ashwagandha-Präparaten bereits verboten oder zumindest stark eingeschränkt.
Die Unternehmen haben nach der Abmahnung nun die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ansonsten will Foodwatch den Rechtsweg mit einer Klage nutzen.
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