Vermischtes

Verbraucherzentrale nimmt Glaukom­früherkennung ins Visier

  • Freitag, 10. Februar 2017
Uploaded: 28.07.2014 17:35:54 by mis
/dpa

Düsseldorf – Die Verbraucherzentrale NRW kämpft im Rahmen von Früherkennungs­un­tersuchungen des „Grünen Stars“ für transparentere Patienteninformationen. In einer Ab­mahnung forderte sie den Berufsverband der Augenärzte (BVA) deshalb auf, nicht mehr mit der Aussage zu werben, der Nutzen der Glaukomfrüherkennung sei wissen­schaftlich belegt. Hintergrund sind Analysen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlich­keit im Gesundheitswesen (IQWiG), nach denen der Nutzen entsprechender Früher­ken­nungsuntersuchungen aufgrund einer unzureichenden Studienlage nicht nachgewie­sen werden kann.

Der BVA will der Aufforderung der Verbraucherzentrale Folge leisten, unterstrich gegen­über dem Deutschen Ärzteblatt heute aber erneut die Notwendigkeit entsprechender Früh­erkennungsuntersuchungen. „Das IQWiG hält den Sinn der Glaukomfrüherkenn­ung für wissenschaftlich nicht belegt, die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft sieht das aber ganz anders“, erklärte BVA-Sprecher Georg Eckert.

Mit Verweis auf unter­schied­liche Studien habe die Fachgesellschaft bereits 2015 in einer ausführlichen Stellungnahme erklärt, dass Früherkennung maßgeblich zur Identifikation und rechtzeitigen Behandlung von Glaukomen beitragen könne. Eckert warnte davor, den „Grünen Star“ zu verharmlosen. „Die Verbraucherzentrale spielt mit der Gesundheit vieler Patienten“, sagte er. Schließlich könne ein zu spät erkanntes Glaukom zu völliger Blindheit führen.

Bereits im Dezember 2016 hatte das Landgericht Düsseldorf Formulare, auf denen Pa­tienten eine ärztliche Aufklärung zur Glaukomfrüherkennung sowie Zustimmung oder Verzicht zu dieser Untersuchung schriftlich bestätigen sollen, für unzulässig erklärt.

hil/sb

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