Hochschulen

Verbund der Unikliniken Heidelberg-Mannheim startet zum 1. Januar

  • Dienstag, 9. Dezember 2025
/picture alliance, Uwe Anspach
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Stuttgart – Der geplante Verbund zwischen den beiden Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim ist offiziell unterzeichnet und kann zum 1. Januar 2026 starten. Die entsprechenden Verträge sind gestern im baden-württembergischen Wissenschaftsministerium unterschrieben worden, teilte das Ministerium heute mit.

Zu den Unterzeichnern gehörten neben den Leitungen der beiden Krankenhäuser die Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (Grüne), der Mannheimer Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) und Frauke Melchior, Rektorin der Universität Heidelberg.

Mit dem Verbund ist vorgesehen, dass die Universitätsklinik Heidelberg knapp 90 Prozent der Anteile der Universitätsklinik Mannheim übernehmen wird. „Das ist eine sehr gute Nachricht für die beiden Klinika und für das Land Baden-Württemberg“, sagte Wissenschaftsministerin Olschowski.

„Mit dem Klinikverbund stärken wir weiter die nationale und internationale Sichtbarkeit unserer Spitzenmedizin und verbessern darüber hinaus die Lehre, Forschung und Versorgung der Patientinnen und Patienten im Land.“

Der Entscheidung ging ein langer Streit zwischen den Kliniken, dem Bundeskartellamt, den Gerichten und den Landesministerien in Stuttgart voraus. Der Verbund wurde insbesondere deshalb angestrebt, weil sich die Uniklinik Mannheim schon seit Jahren in einer finanziell schwierigen Lage befindet. Trägerin war bisher die Stadt Mannheim, während die Trägerschaft der meisten anderen Universitätskliniken die jeweiligen Bundes­länder innehaben.

Zudem soll der Zusammenschluss die Zielrichtung der bundesweit geplanten Krankenhausreform einschlagen und Synergien beider Standorte künftig genutzt werden. Geplant ist unter anderem, dass die Medizinstudienplätze in Mannheim erhalten werden und bis Ende 2026 aufgestockt werden sollen.

Mitte 2024 hatte das Bundeskartellamt den Verbund zunächst untersagt. Die Behörde kam nach einem monatelangen Prüfverfahren zu dem Schluss, dass die zu erwartenden Nachteile vor allem aufseiten von Patienten die möglichen Vorteile überwiegen. Die Unikliniken Heidelberg und Mannheim klagten gegen den Beschluss.

Im Zuge der Krankenhausreform können die Gesundheitsministerien der Länder zudem einen entsprechenden benötigten Zusammenschluss von Krankenhäusern bestätigen und für erforderlich erklären. Dies wurde mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) Ende 2024 eingeführt.

Das Gesundheitsministerium in Stuttgart nahm von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch und bestätigte in diesem Frühsommer den geplanten Verbund. Damit wurde die Wettbewerbssituation zwischen den beiden Universitätskliniken aufgehoben und das Vollzugsverbot – ausgesprochen durch das Bundeskartellamt – verlor damit seine Wirkung.

cmk/EB

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