Verdachtsfälle von Nebenwirkungen ab sofort europaweit gebündelt
Berlin – Ab sofort sind Verdachtsfälle von unerwünschten Arzneimittelnebenwirkungen (UAW) europaweit einheitlich einsehbar. Anfang Februar löste das entsprechende Informationsangebot der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) die nationalen Datenbanken ab. Einzige Ausnahmen bilden Verdachtsfälle von Impfkomplikationen. Diese sind meldepflichtig und werden weiterhin in der UAW-Datenbank des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) dokumentiert.
Zum Hintergrund: 2012 hatte die Europäische Union ihre Arzneimittelgesetzgebung geändert, um die Arzneimittelsicherheit europaweit zu stärken – unter anderem, durch einen EU-weiten Informationszugang zu Anwendungsrisiken von Arzneimitteln.
Ende 2017 ging deshalb die Datenbank für die Sammlung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Arzneimitteln (EudraVigilance-Datenbank) mit entsprechenden Zugangsmöglichkeiten für interessierte Nutzergruppen ans Netz. Damit erübrigte sich das nationale Informationsangebot und wurde zum 1. Februar eingestellt.
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