Politik

Arzneimittel­therapiesicherheit im Sozialgesetzbuch verankern

  • Donnerstag, 18. Oktober 2018
/rogerphoto, stockadobecom
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Berlin – Um möglichst alle Patienten vor vermeidbaren Risiken der Arzneimitteltherapie zu schützen, muss das Konzept der Arzneimitteltherapiesicherheit im Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankert und Teil der externen Qualitätssicherung werden. Das hat heute in Berlin der Präsident des 5. Deutschen Kongresses für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie, Daniel Grandt, gefordert.

Grandt würdigte die Fortschritte, die die Arzneimitteltherapiesicherheit seit der Auflage eines ersten Aktionsplans im Jahr 2008 gemacht habe. Er räumte aber auch ein, dass man noch längst nicht dort angekommen sei, wo man hin wolle. „Die einzige Maßnahme aus den Aktionsplänen, die es bisher ins Gesetz geschafft hat, ist der Medikationsplan“, erklärte der Internist, der auch Mitglied im Vorstand der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft ist.

Grandt führte mehrere zentrale Gründe an, die der Arzneimitteltherapiesicherheit im Wege stehen. So habe der Schutz der Patienten vor vermeidbaren Risiken der Arzneimitteltherapie im Gesundheitswesen nicht die oberste Priorität. Im medizinischen Alltag würden ökonomische Aspekte oftmals über die Patientensicherheit gestellt. Dazu komme, dass die Therapiesicherheit nicht gemessen werde. „Aber nur was man misst, wird man kontinuierlich verbessern“, sagte Grandt. Verbesserungen in der Arzneimitteltherapiesicherheit blieben deshalb sporadisch. Zumal der Einsatz für die Therapiesicherheit mit Aufwand verbunden sei und häufig nicht vergütet werde.

Als weiteren Grund führte Grandt die inadäquate Risikowahrnehmung und -einstellung bei Ärzten und Patienten an. Wie bei der Anschnallpflicht im Auto müsse ein angemessenes Verständnis für die Risiken einer Arzneimitteltherapie vermittelt werden. Denn sowohl Ärzte als auch Patienten gingen zuweilen zu sorglos mit der Medikamentenverordnung und -einnahme um. Nach Ansicht des Kongresspräsidenten setzt ein Erfolg bei der Verbesserung der Therapiesicherheit die Zusammenarbeit von Ärzten, Apothekern, Pflegekräften, Patienten und deren Angehörigen voraus.

Produktqualität nicht aus den Augen verlieren

Das Engagement des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in Sachen Arzneimitteltherapiesicherheit bekräftigte der Leiter der Abteilung 1 „Arzneimittel und Medizinprodukte“, Thomas Müller. So hätten die auch vom BMG geförderten Aktionspläne wesentlich dazu beigetragen, das Bewusstsein für die Arzneimitteltherapiesicherheit zu stärken.

Ein Schwerpunkt der Arbeit der Bundesregierung sei die Digitalisierung. Mit Blick auf die Arzneimittelversorgung fördere man insbesondere Projekte wie das elektronische Rezept, den digitalen Medikationsplan und digitale Ergänzungen zum Beipackzettel, damit wichtige Informationen und Warnhinweise schnell und IT-gestützt bereitgestellt werden könnten.

Müller wies darauf hin, dass sich der Kongress zur Patientensicherheit in erster Linie mit der Prozessqualität der Verordnungen befasse. Skandale wie die um verunreinigte Blutdrucksenker oder illegal gehandelte Krebsmedikamente zeigten aber, dass auch die Produktqualität nicht aus dem Blick geraten dürfe. „Darauf wird das Ministerium einen Schwerpunkt legen und in Kürze ein Gesetzespaket vorlegen“, sagte Müller.

Die Sicherheit von Arzneimitteln hatte zuvor bereits der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, thematisiert. Zur Therapiesicherheit gehöre, dass auch die Arzneimittel selbst höchsten Qualitätsanforderungen genügten. Mittlerweile kämen aber rund 80 Prozent der in Deutschland verfügbaren Wirkstoffe aus Billiglohnländern wie China oder Indien.

„Wir brauchen wirksame Kontrollmechanismen, die den Import verunreinigter Arzneimittel verhindern“, forderte Montgomery. Notwendig seien Anreize, dass die Industrie ihre Produktionsstätten wieder nach Europa verlege. Das könne nicht nur die Arzneimittelsicherheit erhöhen, sondern auch das Problem der Lieferengpässe entschärfen, meinte der Bundesärztekammerpräsident.

fos/HK

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