Verfassungsbeschwerden gegen Triage eingereicht

Karslruhe – In der Coronapandemie hat die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv-und Notfallmedizin (DIVI) Empfehlungen zur intensivmedizinischen Therapie von Patienten mit COVID-19 vorgelegt. Die Expertise hat nun zu einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG, (Az.: 1 BvR 1541/20) geführt.
Wie die Initiative Abilitywatch mitteilte, haben neun Menschen mit Behinderung die Beschwerde in der vergangenen Woche eingereicht. Sie befürchten, dass ihnen aufgrund der DIVI-Leitlinien im kritischen Fall eine medizinische Aussortierung droht.
Zwar hätte die Fachgesellschaft betont, nicht aufgrund von Behinderungen oder Alter diskriminieren zu wollen – durch die Auswahl der Kriterien passiert das nach Ansicht der Betroffenen aber dennoch.
Die Verfassungsbeschwerden richten sich nicht direkt gegen die DIVI-Empfehlungen, da es sich dabei nicht um eine reine Empfehlung an Ärzte handelt.
Sie zielt nach Angaben von Abilitywatch vielmehr darauf ab, dass der Gesetzgeber seiner Schutzpflicht den betroffenen Bürgern gegenüber nachkommt und verfassungsrechtlich nachprüfbare Prinzipien regelt, nach denen im Fall einer Triage zu entscheiden sei.
Nach Ansicht von Abilitywatch, die die betroffenen Kläger unterstützt, ist eine Lösung, die Menschen mit Behinderungen in so einer Situation benachteiligt, nicht verfassungsgemäß.
Der Gesetzgeber dürfe diese Entscheidungen nicht einer privaten Fachgesellschaft überlassen. Mediziner könnten entscheiden, wie eine lebensrettende Behandlung aussehen könne und für wen sie indiziert sei.
„Wenn es zu wenig Behandlungsplätze gibt, ist die Frage, wer diese bekommt, hingegen keine medizinische Frage, sondern eine Gesellschaftliche“, schreibt Abilitywatch. Deswegen sei der Gesetzgeber gefragt. Die Initiative verlangt von der Politik, „schnellstmöglich den Ernstfall“ zu regeln.
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