Politik

Verordnungs­einschränkungen für psychiatrische häusliche Krankenpflege aufgehoben

  • Montag, 24. Oktober 2022
/Printemps, stock.adobe.com
/Printemps, stock.adobe.com

Berlin – Künftig sollen Ärzte mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie eine psychiatrische häusliche Kranken­pflege ebenso verordnen können wie Psychiater, Neurologen, Nervenärzte und Psychologische Psychothera­peuten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.

Der Beschluss gilt aber erst, wenn das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ihn nicht beanstandet und er im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Bisher gilt, dass Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie nur auf Grundlage einer hinreichend aktuellen Diagnosesicherung durch andere Leistungserbringer Maßnahmen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege verordnen können und dies auch nur für die Dauer von sechs Wochen.

Psychologische Psychotherapeuten dürfen bereits seit dem 5. Dezember 2020 Leistungen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege verordnen.

„Die Fachärztinnen und Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie bringen aufgrund ihrer fachärzt­lichen Ausbildung die Kompetenz mit, insbesondere die pflegerischen Aspekte bei der Verordnung von psy­chiatrischer häuslicher Krankenpflege einbeziehen und beurteilen zu können“, argumentiert der G-BA in seinen tragenden Gründen zu dem neuen Beschluss.

Deswegen entfielen nun das bisherige Erfordernis der Diagnosesicherung und die Begrenzung des Verord­nungszeitraums auf sechs Wochen für die Fachärzte mit der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie.

Die Inhalte und Voraussetzungen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege sind in Paragraf vier der „Häusliche Krankenpflege-Richtlinie“ des G-BA geregelt.

Ziel der psychia­trischen häuslichen Krankenpflege ist danach, „dazu beizutragen, dass Versicherte soweit stabilisiert werden, dass sie ihr Leben im Alltag im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbständig bewältigen und koordinieren sowie Therapiemaßnahmen in Anspruch nehmen können.“ Dazu sei auch das soziale Umfeld zu berücksichtigen.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung