Versorgung Versicherter im PKV-Basistarif gewährleistet

Berlin – Versicherte, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) im Basistarif versichert sind, werden der Bundesregierung zufolge ärztlich und zahnärztlich verlässlich versorgt. 2017 und 2018 habe es bundesweit jeweils rund 40 Beschwerden gegeben, denen abgeholfen werden konnte, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag.
In den PKV-Basistarif können Versicherte unter bestimmten Bedingungen wechseln, zum Beispiel, wenn sie nicht in der Lage sind, den regulären Beitrag zu zahlen. Der Basistarif bildet den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach.
Laut der Bundesregierung waren Ende Juni 2019 insgesamt 32.214 Personen im PKV-Basistarif versichert. 67 Prozent der Basistarifversicherten sind männlich, 33 Prozent weiblich. Bei rund 59 Prozent der Versicherten wurde der Beitrag wegen Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts halbiert. Zum Ende des Jahres 2018 wurde den Angaben zufolge bei 18.894 Versicherten im Basistarif der Beitrag halbiert.
Die Bundesregierung erläutert in ihrer Antwort, dass laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) keine Versorgungsdefizite bei Patienten bekannt sind, die im Basistarif versichert sind. Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sähen die Sicherstellung als gewährleistet an.
Die Bundesregierung erklärt weiter, sie beobachte die Situation der in dem Basistarif Versicherten und sei dazu regelmäßig mit der KBV und anderen in Kontakt. „Die Bundesregierung wird die Entwicklung weiter beobachten und, sofern die Zahl der Beschwerden zunimmt, prüfen, ob und gegebenenfalls welche gesetzlichen Änderungen angezeigt wären“, heißt es in der Antwort.
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