Ärzteschaft

Versorgung von Privat- und Kassenpatienten gleichwertig

  • Dienstag, 9. April 2013
Uploaded: 09.04.2013 16:32:18 by mis
dpa

Frankfurt – Die Landesärztekammer Hessen wehrt sich gegen voreilige Schlüsse aus einer Umfrage zur Terminvergabe bei Kassen- und Privatpatienten. „Entscheidend ist, dass in Deutschland keine Qualitätsunterschiede in der Behandlung von Privat- und Kassenpatienten bestehen“, sagte der hessische Ärztekammerpräsident Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. I

m Vergleich zu Patienten in anderen EU- und OECD-Staaten hätten deutsche Patienten den freiesten Zugang zu Ärzten und Krankenhäusern wie auch zu medizinischen Innovationen – und all dies unabhängig vom Versichertenstatus. Allerdings seien Serviceunterschiede möglich, da es keinen Anspruch darauf gäbe, dass jeder Patient sofort einen Termin erhalte.

Er reagierte damit auf eine Studie, welche die Kasseler Bundestagsabgeordneten Nicole Maisch (Grüne) in Auftrag gegeben hatte. Demnach müssen die Kassenpatienten im Schnitt 20 Tage länger auf einen Termin beim Facharzt warten. Dabei gab es aber auch deutliche regionale Unterschiede: Während Kassenpatienten in Hanau im Schnitt 36 Tage länger warteten als die Privatpatienten, waren es in Wiesbaden nur elf. Für die Erhebung riefen Tester in den vergangenen zwei Monaten 470 Facharztpraxen im Land in kurzen Abständen mit der Bitte um einen Termin an und gaben sich dabei je einmal als gesetzlicher und einmal als privat versicherter Patient aus.

„Die aktuelle Studie reiht sich in ähnliche Untersuchungen ein, die vor allem eines deutlich machen: die terminliche Auslastung niedergelassener Ärzte“, sagte von Knoblauch zu Hatzbach. Neben dem zunehmenden Ärztemangel seien eine veraltete Bedarfsplanung und die steigende Morbidität in der Bevölkerung für volle Wartezimmer und für Wartezeiten bei der Terminvergabe verantwortlich.

„Ärzte vergeben Termine nach medizinischen Gesichtspunkten – und dies unabhängig davon, ob ein Patient privat oder gesetzlich krankenversichert ist“, so von Knoblauch zu Hatzbach weiter. In dringenden oder gar lebensbedrohlichen Fällen untersuchten sie die Patienten umgehend. Allerdings seien Ärzte nicht dazu verpflichtet, jeden Patienten sofort an die Reihe zu nehmen. Die Terminvergabe erfolge gemäß der Zeitplanung der jeweiligen Praxis.

Eine Erklärung für die Serviceunterschiede liege in dem Kostendruck in den Praxen, denn die ambulante Versorgung sei seit Jahren unterfinanziert: „Wenn Vertragsärzte ihre wirtschaftliche Existenz allein durch die Behandlung von Kassenpatienten bestreiten müssten, wären viele zur Aufgabe ihrer Praxis gezwungen“, sagte der Kammerpräsident.

hil

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