Versorgungsprobleme bei Rezepturarzneimitteln, KBV mahnt schnelle Änderung an

Berlin – Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem März dürfen Rezepturarzneimittel grundsätzlich nur noch auf Grundlage einer patientenindividuellen Verschreibung hergestellt werden. Besondere Auswirkungen hat dies auf bisherige Verordnungen über den Praxis- und Sprechstundenbedarf.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht für den ärztlichen Versorgungsalltag darin eine Zäsur mit weitreichenden Konsequenzen und ruft nun das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, eine zeitnahe Anpassung vorzunehmen.
Da zahlreiche in der direkten Patientenversorgung benötigte Arzneimittel nicht dauerhaft oder nicht in geeigneter Form als zugelassene Fertigarzneimittel zur Verfügung stünden, sei die notwendige Versorgung bislang häufig über Rezepturarzneimittel erfolgt, „die auf Grundlage entsprechender Verordnungen über Praxis- oder Sprechstundenbedarf hergestellt wurden“, heißt es in einem Schreiben der KBV an das BMG.
Damit hätten insbesondere auch unmittelbar erforderliche Maßnahmen zur Diagnose oder Therapie direkt durchgeführt werden können. KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner zufolge hat das Gerichtsurteil bereits zu immensen Problemen in der Versorgung geführt.
Die Auswirkungen seien dabei nicht nur bei üblichen Behandlungen in der Arztpraxis spürbar, sondern auch in der Notfallversorgung und beim ambulanten Operieren, so Steiner. Neben ophthalmologischen Rezepturarzneimitteln seien auch einige Notfallarzneimittel oder Antidote betroffen, für die bislang noch keine Alternativen hätten gefunden werden können.
Von Schwierigkeiten mit der neuen Regelung wurde auch dem Deutschen Ärzteblatt berichtet. Probleme gibt es demnach etwa im Bereich der Gastroenterologie: Fruchtzucker und Laktose, die für H2-Atemtests gebraucht werden, können nun nicht mehr über den Praxisbedarf abgerechnet werden, sondern müssen für die Patienten individuell als Privatrezept ausgestellt werden.
Die KBV appelliert in dem Schreiben an das BMG, die rechtlichen Vorgaben zeitnah zu prüfen und anzupassen. Aufgrund der hohen Versorgungsrelevanz bestehe dringender Handlungsbedarf. Die KBV hat dem Ministerium dazu nach eigenen Angaben bereits konkrete Gesetzgebungsvorschläge unterbreitet. Damit soll Praxen wieder eine adäquate Behandlung der Patienten mit Rezepturen ermöglicht werden.
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