Versorgungsstärkungsgesetz: Die Neuerungen kosten
Berlin – Das Versorgungsstärkungsgesetz wird zu jährlichen Mehrausgaben im „mittleren dreistelligen Bereich“ führen. Allein 300 Millionen Euro jährlich sind für den neuen Innovationsfonds veranschlagt, der für die Jahre 2016 bis 2019 vorgesehen ist. Das geht aus den Erläuterungen zum Kabinettsentwurf für das Versorgungsstärkungsgesetz hervor. Die jährlichen Kosten für die Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen beziffert das Bundesgesundheitsministerium auf 16,5 bis 20 Millionen Euro.
Am Kabinettsentwurf wurden im Vergleich zum Referentenentwurf einige Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. Neu ist unter anderem ein Passus, der die Krankenkassen verpflichtet, aus Krankengeldleistungen auch Beiträge an die berufsständischen Versorgungswerke zu zahlen.
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