Verständigung auf Anpassungen beim ambulanten Operieren

Berlin – Bei den Verhandlungen zum ambulanten Operieren haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband auf einige Neuerungen verständigt. Das hat die KBV kürzlich bekannt gegeben.
Es handelt sich insbesondere um Anpassungen des AOP-Vertrages und der entsprechenden Anlagen an die Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels für 2026 und den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), die zum 1. Januar erfolgen.
Wie die KBV schreibt, wird der AOP-Katalog (Anlage 1 des AOP-Vertrages) um die transurethrale Injektion bei Ostiuminsuffizienz (OPS-Kode 5-569.62) erweitert. „Der Eingriff kann damit ab Januar auch von Krankenhäusern ambulant durchgeführt werden, im Anhang 2 des EBM ist er bereits enthalten“, so die Körperschaft.
Darüber hinaus sei der Katalog auf die neue Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) 2026 übergeleitet und an den aktuellen EBM angepasst worden.
Bei den Kontextfaktoren erfolgten demnach zum Beispiel Anpassungen bei Eingriffen an den Augenmuskeln. Erhöht wurde die Bewertung der Frakturzuschläge. Mit den Zuschlägen sollen nach Angaben der KBV höhere Aufwände vergütet werden, die durch die Nichtplanbarkeit der Eingriffe entstehen, zum Beispiel durch das Vorhalten von Personal und Räumen.
Die Vertragspartner verständigten sich außerdem darauf, die Schweregradsystematik im kommenden Jahr weiterzuentwickeln. Sie wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. Ärzte erhalten seitdem für Rezidivoperationen einen Zuschlag, seit Anfang 2024 auch für die Versorgung von Frakturen.
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