Verteidigung fordert Bewährungsstrafe im Bamberger Chefarzt-Prozess
Bamberg – In dem bundesweit beachteten Vergewaltigungsprozess gegen einen Gefäßchirurgen hat die Verteidigung im Höchstfall eine Bewährungsstrafe für ihren Mandanten gefordert. Selbst wenn das Gericht von einer Sexualstraftat ausgehe, liege höchstens ein minderschwerer Fall vor und sei deshalb maximal eine Bewährungsstrafe gerechtfertigt, sagten die Verteidiger laut einem Gerichtssprecher am Mittwoch vor dem Landgericht Bamberg.
Die Plädoyers fanden wegen der intimen Details des Falles unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der angeklagte ehemalige Bamberger Chefarzt Heinz W. bestritt dem Gerichtssprecher zufolge in seinem Schlusswort erneut, die Frauen vergewaltigt zu haben. Er habe aus medizinischen Gründen gehandelt, sagte er nach Angaben des Gerichtssprechers.
In der vergangenen Woche hatte hingegen die Staatsanwaltschaft die mögliche Höchststrafe von 15 Jahren Haft gefordert. Sie wertete die Fälle nach eineinhalbjähriger Prozessdauer als schwere Vergewaltigung und damit noch schwerer als ursprünglich angeklagt. W. ist außer wegen der Vergewaltigung auch wegen gefährlicher Körperverletzung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und sexueller Nötigung angeklagt.
W. soll von 2008 bis zum Bekanntwerden der Vorwürfe im Juli 2014 vergangenen Jahres zehn Patientinnen und zwei Mitarbeiterinnen unter dem Vorwand von Untersuchungen gegen ihren Willen betäubt und dann sexuell missbraucht haben. Von den Taten soll er, ebenfalls ohne Wissen der Frauen, Videoaufnahmen und tausende Fotos gemacht haben.
Außerdem soll der seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzende Arzt eine 18-Jährige aus seinem Bekanntenkreis nach einem gemeinsamen Musicalbesuch in einem Hotelzimmer heimlich leicht bekleidet gefilmt haben. Das Urteil soll am 17. Oktober gesprochen werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: