Ärzteschaft

Vertrag zur besonderen Versorgung der Schuppenflechte auf Neurodermitiker erweitert

  • Mittwoch, 29. Dezember 2021
/SNAB, stock.adobe.com
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Hamburg/Euskirchen – Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) hat seinen bundeswei­ten Vertrag mit der Techniker Krankenkasse zur besonderen Versorgung von Schuppenflechteatienten um die Indikation Neurodermitis erweitert. Außerdem verringert sich der bürokratische Aufwand für teilneh­mende Dermatologen.

Der erweiterte Vertrag mit dem Namen „DermaOne“ gilt ab dem 1. Januar 2022 und gilt auch für weitere Krankenkassen, nämlich die Barmer, DAK, die Hanseatische Krankenkasse, die IKK classic und andere. Insgesamt erreicht das Angebot laut dem Berufsverband knapp 33 Millionen Menschen und damit rund 45 Prozent der gesetzlich Versicherten. Dem Vertrag können weitere Krankenkassen beitreten.

„Der Vertrag schafft die Grundlage für eine deutlich bessere Versorgung der beiden wichtigsten chro­nisch-entzündlichen Hauterkrankungen. Insbesondere auch durch die einfachere Handhabung im Pra­xisalltag ist DermaOne für Kolleginnen und Kollegen attraktiver als der bisherige Vertrag“, sagte der BVDD-Präsident Ralph von Kiedrowski.

Der bundesweit geltende Vertrag ist konzipiert für Patienten, die eine indikationsgerechte Behandlung mit sogenannten Biologika, PDE-4-Hemmern, JAK-Inhibitoren oder Fumaraten erhalten.

Die teilnehmenden Dermatologen erhalten für die Versorgung von Menschen mit Schuppenflechte und/oder Neurodermitis mit diesen Arzneimitteln Pauschalen außerhalb der budgetierten Vergütung sowie zusätzlich Wirtschaftlichkeitsboni bei der Verordnung rabattierter Arzneimittel.

Auf ärztlicher Seite steht DermaOne zugelassenen, angestellten oder ermächtigten Dermatologen offen, die BVDD-Mitglied sind, über umfangreiche Erfahrung in der Behandlung der Schuppenflechte und/oder der Neurodermitis mit immunmodulierenden Arzneimitteln wie Fumaraten, Biologika, JAK-Inhibitoren oder PDE-4-Hemmern verfügen und sich regelmäßig zu den beiden Krankheitsbildern fortbilden.

„Der DermaOne-Vertrag unterstützt einen wirtschaftlichen Einsatz dieser Arzneimittel, damit alle Patien­ten dauerhaft von innovativen Arzneimittel-therapien profitieren können“, sagte Tim Steimle, Fachbe­reichsleiter Arzneimittel der TK.

hil

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