Videofallkonferenzen mit Pflegekräften weiterhin extrabudgetär
Berlin – Videofallkonferenzen mit Pflegekräften von Pflegebedürftigen in Heimen oder in der Häuslichkeit werden weiterhin extrabudgetär vergütet. Der Bewertungsausschuss hat die Regelung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, dies teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute mit.
Konkret geht es um die Gebührenordnungsposition (GOP) 01442 (86 Punkte / 2022: 9,69 Euro). Sie ist zum 1. Oktober 2019 in den EBM eingeführt worden. Dabei wurde festgelegt, dass die Finanzierung befristet extrabudgetär erfolgt. Mit dem jetzt gefassten Beschluss steht fest, dass die Leistung auch im kommenden Jahr in voller Höhe vergütet wird.
Die GOP 01442 ist berechnungsfähig für Videofallkonferenzen zwischen der Pflegekraft eines chronisch pflegebedürftigen Patienten und dem Arzt oder Psychotherapeuten, der die diagnostischen, therapeutischen, rehabilitativen oder pflegerischen Maßnahmen koordiniert.
Die Leistung kann bis zu dreimal im Krankheitsfall berechnet werden. Voraussetzung ist, dass im aktuellen und den vorangegangenen zwei Quartalen mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt in derselben Praxis stattgefunden hat.
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