Politik

Viele Patienten kennen ihre Rechte nicht

  • Dienstag, 28. Februar 2023
/Rostislav Sedlacek, stock.adobe.com
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Berlin – Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes wissen viele Patienten nicht, welche Rechte sie im Rahmen ihrer Behandlung im Krankenhaus haben. Das wurde gestern auf dem Festakt deutlich, den der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, anlässlich des Jubiläums durchgeführt hat.

Zur Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) kämen häufig Menschen, die nach einer Operation im Krankenhaus noch unter Schmerzen oder einer Bewegungseinschränkung litten und nun Angst haben, dass etwas bei der OP schiefgegangen ist, erklärte UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede.

Viele von ihnen wüssten nicht, dass es Patientenfürsprecher gebe, an die sie sich wenden könnten. Sie wüss­ten auch nicht, dass sie ein Recht darauf hätten, dass ihnen ihre Patientenakte unverzüglich ausgehändigt werden müsse.

Andere machten die Erfahrung, dass sie vom Krankenhaus keine Rückmeldung erhielten, wenn sie um die Aushändigung ihrer Patientenakte bitten würden. „Das im Patientenrechtegesetz verbriefte Recht auf Einsicht in die Patientenakte ist im Alltag nicht umgesetzt“, sagte Krumwiede.

„Da muss der Gesetzgeber dringend nachbessern.“ Problematisch sei zudem, dass viele der guten Ansätze in dem Gesetz wegen des Personalmangels im Krankenhaus oder auch wegen Kommunikationsproblemen zwischen Ärzten und Patienten nicht umgesetzt seien.

Patienten sind auch in der Pflicht

Auch aus Sicht von Daniela Golz, Patientenfürsprecherin im Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikum, ist die Kommu­nikation das Grundproblem. „Das beginnt schon bei der Patientenaufklärung“, sagte sie. „Der Patient bekommt einen großen Stapel Papier ausgehändigt, den er an verschiedenen Stellen unterschreiben muss. Ob er alles verstanden hat, ist dabei nicht gewährleistet.“

Golz sieht allerdings auch die Patienten selbst in der Pflicht: „Sie dürfen die Verantwortung für die eigene Gesundheit nicht mit der Chipkarte abgeben. Immerhin geht es um ihren eigenen Körper.“ Die Politik sieht sie in der Verantwortung, die Gesundheitskompetenz der Menschen zu erhöhen, damit diese verstehen, welche Rechte sie haben.

Sache der Bundesländer

Für Oliver Gondolatsch, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Beschwerdemanagement für Gesundheitsein­rich­tungen (BBfG), hat das Patientenrechtegesetz zu einem kulturellen Wandel im Gesundheitswesen geführt. Doch auch aus seiner Sicht kennen viele Patientinnen und Patienten ihre Rechte nicht.

„Wir fordern eine Stärkung des Beschwerderechts, damit Patienten effektiv eine Beschwerde einreichen kön­nen, die dann auch in einer angemessenen Zeit bearbeitet wird“, sagte Gondolatsch. „Und wir fordern eine Vereinheitlichung der Regelungen zu den Patientenfürsprechern.“ Zugleich müsse aber auch darüber aufge­klärt werden, wo die Grenzen der Patientenrechte liegen: bei Drohungen und Gewalt gegen Gesundheits­berufe.

Der Patientenbeauftragte Schwartze stimmte zu, dass die Strukturen im Bereich der Patientenfürsprecher in den Bundesländern sehr unterschiedlich seien. Es werde aber kein Bundesgesetz geben, mit dem diese Strukturen vereinheitlicht werden, da hier die Länder zuständig seien.

Demenzbeauftragte an den Krankenhäusern einzurichten, wie es Niedersachsen jetzt getan hat, befürwortete Schwartze ebenfalls. Auch hier müssten allerdings die Bundesländer aktiv werden.

fos

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