Zahl der anerkannten Behandlungsfehler in Hessen gesunken

Frankfurt am Main – Die Zahl der anerkannten Behandlungsfehler in Hessen ist im vergangenen Jahr zurückgegangen. Die Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der Landesärztekammer (LAEKH) hat im vergangenen Jahr 93 Behandlungsfehler anerkannt. 2021 waren 128 Fälle von den Gutachtern anerkannt worden, wie die Kammer heute mitteilte.
721 Anträge waren im vergangenen Jahr neu gestellt worden. 423 Fälle wurden abschließend geprüft. Die meisten Vorwürfe betrafen Orthopädie/Unfallchirurgie (141), Innere Medizin (39), Frauenheilkunde (28), Allgemeinchirurgie (26), Urologie (19) und Kardiologie (18).
„Natürlich ist jeder Behandlungsfehler einer zu viel“, sagte Landesärztekammerpräsident Edgar Pinkowski. Eklatante Fehler seien selten, meist handle es sich „um der hohen Arbeitsbelastung in Klinik und Praxis geschuldete Unaufmerksamkeiten“.
Die Gutachter- und Schlichtungsstelle wird von Juristen geleitet. Das Verfahren ist freiwillig und kostenfrei für die Antragsteller. Das Ziel ist es, Streitigkeiten zwischen Patienten und Ärzten zu klären und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Aus Sicht der Techniker Krankenkasse (TK) Hessen dauert es zu lange, bis Behandlungsfehler nachgewiesen werden. Bei chirurgischen Behandlungsfehlern kämpfen Patienten nach Erfahrung der TK im Schnitt etwa fünf Jahre für ihr Recht, bei Geburtsfehlern sogar zehn Jahre.
517 TK-Versicherte in Hessen hatten ihrer Krankenkasse 2022 einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler gemeldet. Bei der Überprüfung lässt sich nach Erfahrung der TK etwa jeder dritte Fall erhärten.
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